Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt

Urteil: Reseller darf Software-Demoversion nicht mehr verbreiten

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Schöpfungshöhe erreicht: ja oder nein?

Denn dass die Software geschützt sei, was der Reseller ebenfalls angezweifelt hatte, war für die Richter klar. Den Einwand des Verkäufers, dass „das Leistungsergebnis [Anm. d. Red.: das Computerprogramm] zu einem wesentlichen Anteil aus Vorleistungen Dritter bestehe, da Module von Fremdherstellern benutzt worden seien“, ließen die Richter nicht gelten. Um zu beweisen – was übrigens Sache des Reseller gewesen sei, dass das Programm die zum Schutz erforderliche Schöpfungshöhe nicht habe, reiche solch „pauschaler Vortrag“ nicht aus. Aus dem Urteil: „Der Beschreibung und grafischen Darstellung der Kläger zufolge handelt es sich um eine über längere Zeit entwickelte komplexe Software mit einem nicht unerheblichen Marktwert.“

Grundsätzlich gilt laut Urheberrechtsgesetz, dass keine besondere schöpferische Gestaltungshöhe zum Schutz eines Computerprogramms nötig ist. Vielmehr steht die individuelle geistige Schöpfung des Erschaffers im Fokus. Nur einfache, routinemäßige Leistungen, die jeder Programmierer ähnlich vollbringen würde, sind demnach vom Schutz ausgeklammert.

Dekompilieren: erlaubt oder nicht erlaubt?

Nicht zuletzt wurde im Rahmen des Streits vor Gericht die Frage erörtert, ob der Reseller beim auch erfolgten Verkauf der Software den Maschinencode in Programmcode zurückübersetzen durfte. Der Reseller hatte hier argumentiert, dass überhaupt keine Dekompilierung stattgefunden habe, „vielmehr hätten die Verwender der Software ein im Sinne des Datenschutzes schützenswertes Interesse an der Entfernung der Spionagefunktion“ gehabt. Selbst wenn es solch eine „Spionageaktion“ tatsächlich gäbe, „rechtfertigt dies nicht den Zugriff der Beklagten auf die im ausschließlichen Nutzungsrecht der Klägerin stehende Software, die seitens der Beklagten [Anm. d. Red.: der Reseller] gar nicht an neue Kunden hätte weitergegeben werden dürfen“, so das OLG Frankfurt.

Eine Möglichkeit zur Revision ließ das Gericht nicht zu.

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