40 Milliarden Euro Sonderkredite und Zuschüsse für die Unternehmensberatung

Mittelstands-Finanzierung: So kommen Sie an KfW-Kredite und ESF-Zuschüsse

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30 Millionen Euro für Krisenberatung

Seit 1. Mai dieses Jahres neu gestartet ist die neue „Turn Around Beratung“. Im deren Rahmen können von der Flaute betroffene kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) einen Zuschuss für die Beauftragung eines Unternehmensberaters von bis zu 6.000 Euro kassieren. Gefördert durch die Europäische Union in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) werden dafür aus dem Europäischen Sozialfond bis 2013 insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der Zuschuss ist anteilig und beträgt in den neuen Bundesländern und dem Regierungsbezirk Lüneburg 75 Prozent, in den alten Bundesländern und Berlin 50 Prozent von maximal 800 Euro Tagessatz für einen Berater.

Antragsberechtigt sind freiberufliche Selbstständige und Betriebe mit Sitz in Deutschland, die die Beratung benötigen, um ihre „Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.“ Die Anträge sind über die Regionalpartner der KfW, beispielsweise IHKs zu stellen (siehe Online-Übersicht der regionalen Partner). Vor Antragstellung ist mit dem Regionalpartner ein persönliches Kontaktgespräch zu führen und diesem eine Schwachstellenanalyse vorzulegen, die nicht älter als acht Wochen sein darf.

Unter Zuhilfenahme dieser und der Antragsunterlagen entscheidet die KfW anschließend über den Antrag. Ist er genehmigt, kann die Firma den eigentlichen Beratervertrag abschließen. Der Unternehmensberater muss in der KFW Beraterbörse gelistet und für die Turn-Around-Beratung zugelassen sein.

Sonderfond für Schwachstellenanalyse

Und nicht zuletzt wurde ebenfalls neu ins Leben gerufen: Ein Sonderfond „Runder Tisch“ für Schwachstellenanalysen, die Voraussetzung für die Nutzung des Turn-Around-Programms sind. Den Sonderfond stellt das BMWi in Zusammenarbeit mit der KfW für die Jahre 2009 und 2010 aus Haushaltsmitteln zur Verfügung. Zielgruppe sind auch hier KMUs, die von der Wirtschaftssituation überrollt wurden und einen solchen Unternehmens-Check durchführen lassen wollen. Das geförderte Unternehmen bezahlt lediglich die Mehrwertsteuer auf das Netto-Honorar des Beraters und trägt Fahrtkosten.

Wichtige Links und Kontaktdaten

  • Weitere Informationen zu den Zinskonditionen des 40-Milliarden-Euro-Sonderprogramms gibt es hier. Details zu den einzelnen in das Sonderprogramm integrierten Bausteinen, deren beim Antrag anzugebenden Programmnummern und beispielsweise Kreditlaufzeiten oder benötigten Sicherheiten gibt es ebenfalls im Web.
  • Details zur „Turn Around Beratung“ gibt es online und telefonisch bei der KfW unter der Servicenummer 01801/241124.
  • Mehr zum „Runden Tisch“ und die Förderung der Schwachstellenanalyse finden Interessenten ausführliche Details auf den Websites der KfW.

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