Der Abmahnindustrie soll per Gesetz ein Riegel vorgeschoben werden, indem die finanziellen Anreize für Abmahner verringert werden. Das sieht ein Entwurf vor, den Bundesjustizministerin Katarina Barley dem Bundestag zugeleitet hat.
Gesetzlich soll es künftig weniger Anreize für Abmahnungen geben.
(Bild: Pixabay)
Zwar ist nach Inkrafttreten der DSGVO die vielfach befürchtete Abmahnwelle ausgeblieben, doch laut einer Studie des Händlerbunds wurde 2017 jeder dritte Online-Händler abgemahnt. Nun will der Bundestag gesetzliche Maßnahmen gegen missbräuchliche Abmahnungen ergreifen. Der Entwurf des Justizministeriums will unter anderem verhindern, dass Ansprüche nur deshalb geltend gemacht werden, um „gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung oder die Zahlung einer Vertragsstrafe entstehen zu lassen”.
Ein Weg dazu ist „die finanziellen Anreize für Abmahner zu verringern”, indem die Voraussetzungen für Abmahnungen erhöht werden. Zudem will Bundesjustizministerin Barley die Rechte des Abgemahnten stärken. Hierzu soll der bis dato praktizierte fliegende Gerichtsstand abgeschafft werden, welcher dem Abmahner die Möglichkeit verschafft, einen für sich günstigen Gerichtsort auszusuchen.
Laut Barley gäbe es Anwälte und Vereine, die aus Abmahnungen ein Geschäftsmodell gemacht haben. Beispielsweise suchen diese nach kleinen Fehlern in Internetauftritten, wie dem Impressum oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darauf reagieren sie mit einer Abmahnung und der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Den Abgemahnten stellen sie ihr Honorar in Rechnung, außerdem können sie bei Wiederholungsfehlern eine „Vertragsstrafe” kassieren.
38 Seiten umfasst der Entwurf, der zunächst noch zwischen den Ministerien abgestimmt und vom Bundeskabinett beschlossen werden muss, bevor er in den Bundestag eingebracht wird.
Kritik des Deutschen Anwaltvereins
Bereits jetzt kritisiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Bundesjustizministerin und deren Gesetzentwurf. So sagte der DAV-Präsident Ulrich Schellenberg in der Süddeutschen Zeitung, dass von einem grassierenden Abmahnunwesen „keine Rede sein könne, wenn in einem Rechtsstaat Mandanten ihr Recht in Anspruch nehmen”. Außerdem fährt Schellenberg fort: „Wer zu Unrecht abgemahnt wird, kann dies immer auch gerichtlich überprüfen lassen.”
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.