Vom Identitätsdiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung: Internetkriminalität hat viele Gesichter – und sie kann jede und jeden treffen. Aber lohnt sich deshalb gleich eine private Cyberversicherung?
Ob sich eine private Cyberversicherung lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
(Bild: Dall-E / KI-generiert)
Sie verbreiten Schadsoftware, gehen online unter falscher Identität shoppen oder fischen im Netz nach Passwörtern oder Zahlungsinformationen: Cyberkriminelle sind immer auf der Suche nach Opfern.
Vor Abschluss einer Cyberversicherung andere Policen checken
Doch wer sich für eine Cyberversicherung interessiert, sollte zunächst prüfen, ob er oder sie nicht vielleicht schon genügend Schutz über andere Versicherungen genießt, etwa:
Private Haftpflichtversicherung: Aus Sicht der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) mit Sitz in Hamburg sollten in einer guten privaten Haftpflichtversicherung sogenannte Internetschäden so umfangreich wie möglich abgesichert sein. „Sie deckt Schäden ab, die man bei Dritten durch die Nutzung des Internets verursacht“, sagt BdV-Expertin Julia Alice Böhne. Beispielsweise, jemand leitet ohne Absicht per Mail oder Nachricht einen Virus weiter und der Empfänger hat dadurch einen Schaden. Zudem sollte die private Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Ansprüche abwehren.
Hausratsversicherung: Eine gute Hausratsversicherung sollte für Vermögensschäden aufkommen, die durch Onlinebetrug entstanden sind, wie Böhne sagt. Die Leistung sollte möglichst nicht auf einen abschließenden Katalog von Betrugsmethoden beschränkt sein.Viele moderne Tarife deckten Vermögensschäden zumindest durch Phishing beim Online-Banking, aber nur bis zu einer bestimmten Höchstsumme. Ebenso gehöre häufig die Übernahme von Kosten für eine Datenrettung nach einem versicherten Schaden – etwa Blitzeinschlag – zum Versicherungsschutz, so Böhne. Auch hier sei die Leistung in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssummen oder auf eine festgelegte Summe begrenzt.
Rechtsschutzversicherung: Je nach Vertrag kommt nach Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die Rechtsschutzversicherung für Rechtsstreitigkeiten in Hinblick auf Internetkriminalität auf.
Wer eine Cyberversicherung braucht – und wer eher nicht
Bereits bestehende Haftpflicht-, Hausrats oder Rechtsschutzversicherungen decken oftmals bestehende Cyber-Risiken ab oder lassen sich gezielt erweitern. „Erst wenn nach einer solchen Prüfung und Erweiterung eine relevante und existenzbedrohende Schutzlücke verbleibt, kann der Abschluss einer spezialisierten privaten Cyber-Police eine Option sein“, sagt Böhne.
„Besonders eignet sich eine Cyberversicherung für Personen, die viele Vermögenswerte online verwalten oder digitale Dienste intensiv nutzen“, sagt Lukas Spohr vom IT-Branchenverband Bitkom. Aber auch Menschen mit geringeren IT-Kenntnissen könnten profitieren, vor allem, wenn sie im Ernstfall schnelle Unterstützung und professionelle Hilfe bei der Schadensbewältigung benötigen. „Auf diese Weise bietet eine Cyberversicherung sowohl Schutz vor finanziellen Verlusten als auch Entlastung in Situationen, in denen schnelle Reaktionsfähigkeit entscheidend ist“, so Spohr.
Welche Leistungen eine Cyberversicherung umfasst
Ein einheitliches Produkt oder einen Marktstandard gibt es nicht, wie Julia Alice Böhne sagt. Musterbedingungen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) existierten ebenfalls nicht. „Das Leistungsspektrum der privaten Cyberschutz-Tarife fällt höchst unterschiedlich aus“, konstatiert Böhne.
Umfangreiche Tarife sähen Schutz bei Cyber-Eigenschäden vor und enthielten auch eine Cyber-Haftpflichtversicherung sowie eine Cyber-Rechtsschutzversicherung. Diese seien unter Umständen auch als Zusatzbausteine wählbar.
Beispiele für mögliche Tarifeinschlüsse
Leistungen bei Cyber-Eigenschäden, die je nach Tarif enthalten sein können, sind beispielsweise:
Schaden durch Konto-, Daten- oder Identitätsmissbrauch.
Datenrettung nach Cyber-Attacken.
Verluste bei Interneteinkäufen – etwa, wenn bestellte Waren nicht geliefert werden.
Regulierung von Schadensersatzansprüchen und Rechtsberatung
Ein Beispiel für eine Leistung bei einer Cyber-Haftpflichtversicherung: Kommt durch einen Cyber-Angriff auf die Systeme des Versicherungsnehmers ein Dritter zu Schaden, übernimmt die Versicherung berechtigte Schadensersatzansprüche, etwa wegen Datenschutzverletzungen.
Und zu den Leistungen einer Cyber-Rechtsschutzversicherung zählen neben telefonischer Rechtsberatung etwa Hilfe bei Erhalt einer Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung etwa durch illegale Downloads.
Unterschied zwischen privat und geschäftlich – auch bei den Kosten
„Grundsätzlich unterscheidet man bei einer Cyberversicherung zwischen der Police für den Privatkunden und der Police für Firmen beziehungsweise Industriekunden“, sagt Spohr. Je nach Produkt variierten die Definitionen der Gefahren, Limits und Ausschlüsse.
„Im Privatbereich liegen Cyber-Policen häufig im niedrigen zweistelligen Euro-Bereich pro Jahr“, sagt Spohr. Vergleichsportale nennen als grobe Orientierung rund 50 Euro jährlich – je nach Leistungsumfang und Anbieter. „Steuerlich sind die Kosten einer Cyberversicherung für Privatpersonen in der Regel nicht absetzbar, weil es sich um Kosten der privaten Lebensführung handelt“, so Spohr.
Die Sache mit den Sublimits – so begrenzen Versicherer ihr Risiko
Aber wenn man nun eine solche Police hat, in welcher Höhe leisten die Versicherer überhaupt im Fall der Fälle? „Versicherer arbeiten häufig mit einer vereinbarten Versicherungssumme pro Jahr oder pro Schadenfall und steuern besonders risikoanfällige Bausteine über sogenannte Sublimits“, erklärt Spohr.
Stand: 08.12.2025
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Sublimits sind Spohr zufolge Summenbegrenzungen für bestimmte Kostenarten, um das Risiko für das Versicherungsunternehmen zu senken. Denn Cyberrisiken seien vielfältig und schwer einschätzbar.
Schäden könnten zeitversetzt auftreten – und die Höhe von Folgekosten, etwa Lösegeldforderungen oder Kontoschäden, sei oft unvorhersehbar, so Lukas Spohr weiter. Auch die Schadenhäufigkeit lasse sich nur schwer bestimmen.
Ebenso sei eine Selbstbeteiligung keine Seltenheit, um das Risiko für Missbrauch durch den Versicherungsnehmer zu senken, erklärt Spohr. Typische Versicherungssummen lägen im Privatbereich je nach Baustein und versicherter Gefahr zwischen 10.000 bis 50.000 Euro.