Verbraucherschutz Bundesnetzagentur legt Vorgaben für Minderungsrecht fest
Die Bundesnetzagentur hat Vorgaben für ein neues Minderungsrecht bekannt gegeben, mit dem Verbraucher bei schlechtem Internet ihre Monatszahlungen kürzen dürfen. Die Desktop-App für die Messung wird Mitte Dezember freigeschaltet.
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Update: In der so genannten Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur ist geregelt, wie oft die Verbraucher Tests durchführen müssen, um das Minderungsrecht in Anspruch nehmen zu können. In einer Verfügung für das neue Minderungsrecht heißt es, dass die Verbraucher insgesamt 30 Tests an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchführen müssen, wie die Regulierungsbehörde bekanntgab. Die Verbraucher müssen dabei die Desktop-App breitbandmessung.de nutzen und ein LAN-Kabel verwenden. Die App soll mit den neuen Vorgaben am 13. Dezember freigeschaltet werden.
Bekommt der Verbraucher schlechteres Internet als vertraglich zugesichert, kann er sich bei seinem Anbieter melden und auf eine temporäre Preisminderung pochen. Zwar konnte er dies auch schon vorher tun, mit dem neuen Minderungsrecht wird seine Position gegenüber dem Anbieter aber wesentlich gestärkt – der Netzbetreiber muss reagieren, wenn in dem Messprotokoll schwarz auf weiß eine Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit zu sehen ist.
Verbraucherschützer sehen das neue Minderungsrecht als großen Schritt im Sinne des Kunden und als gute Maßnahme gegen realitätsferne Werbeversprechen der Telekommunikationsanbieter. Der Branchenverband VATM wiederum weist darauf hin, dass die im Netz üblichen Schwankungen nicht automatisch eine schlechtere Nutzungsmöglichkeit für den Verbraucher bedeuten, etwa wenn der nur Mails downloade oder Videos auch bei geringerer Bandbreite ruckelfrei funktionieren.
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