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Schein und Sein
Die Devil AG hätte also für die Waren, die im Umsatzsteuer-Karussell zirkulierten, von den Abnehmern keine Umsatzsteuer verlangen dürfen, ebenso nicht die Vorlieferanten, und damit ist auch das Geltendmachen der Vorsteuer durch die Devil AG ein Verstoß gegen das Steuerrecht. Im Focus-Artikel wird daraus ein „Scheinhandel“ und das Einreichen von „manipulierten Steuererklärungen“ – wogegen sich Grotjahn in seiner Stellungnahme verwahrt.

Im IT-BUSINESS-Forum entstand darauf eine hitzige Debatte über die Unschuldsvermutung in Bezug auf Devil und den „Sensationsjournalismus“.
Weder Focus noch Anklageschrift haben den Vorwurf erhoben, dass Devil direkt von „missing Tradern“ gekauft habe. Die Staatsanwaltschaft benennt jedoch konkret die Handelswege, die innerhalb des Umsatzsteuer-Karussells auch die Devil AG betrafen. Demnach wurde Anfang 2009 die Aktivität der Bande ausgeweitet. Ausgangspunkt der Warenströme war die Facet BV in Belgien, über mehrere Zwischenstationen gelangten die Produkte zur com 1 EDV-Systeme GmbH, und von dort sowohl über die Devil AG als auch die damalige Unternehmensschwester COS AG zurück an die Facet BV.
Der jetzt angeklagte ehemalige Devil-Einkäufer soll erst im Herbst 2010 zu einer weiteren Ausweitung des Umsatzsteuerbetrugs beigetragen haben. Damals sei verabredet worden, über die ungarische Gesellschaft International Product Kft Microsoft-Office-Pakete an die Facet BV zu liefern und diese über die bereits bewährten Kanäle zur Devil AG zu schleusen.
Tatsächlich war die Devil AG aber nur eine von etlichen Firmen in dem weitverzweigten Geflecht, das die Umsatzsteuer-Betrüger für ihre Machenschaften nutzten. Beteiligt waren auch andere Firmen, die reale Geschäfte machten, daneben aber auch Schein- und Briefkastenfirmen, die ausschließlich zum Zweck des Umsatzsteuerbetrugs gegründet wurden.
Auch Logistiker und Lagerhalter waren involviert, insbesondere wurde Ware vom Großraum München zu einem Unternehmen in Kufstein und wieder zurück geliefert, so dass zwar die deutsch-österreichische Grenze überschritten wurde, was die Vorsteuererstattung auslöste, aber die Transportkosten gering gehalten wurden, da nur kurze Distanzen zurückzulegen waren.
Im Laufe der Jahre vereinigten sich auch verschiedene kriminelle Kreise. So stieß eine einschlägig bekannte Unternehmerin mit ihrer Firma in Untermeitingen hinzu. Der Kontakt kam vermutlich über ein Unternehmen zustande, das seinen Sitz ebenfalls in Augsburg hatte.
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