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Können Ermittlungslücken geschlossen werden?

Weitere fünf Angeklagten bekamen „Angebote“ im Rahmen von zwei Jahren und sechs Monaten bis fünf Jahren und sechs Monaten. Die Staatsanwaltschaft stellte teilweise die Bedingung, dass nicht nur umfassende Geständnisse abgelegt werden, sondern darüber hinaus Informationen offengelegt werden, die der weiteren Aufklärung des Falles dienen. Denn oft genug musste der Staatsanwalt in der Anklageschrift auf „noch nicht ermittelte weitere Personen“ verweisen oder feststellen, dass Geldströme nicht aufgeklärt werden konnten.
Einer der Angeklagten soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft als Rädelsführer verurteilt wurden. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Natale, der dem Anklagepunkt „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ eine „untergeordnete Bedeutung“ bescheinigt hatte, verkündete, dass das Gericht in diesem Fall bei einer Verständigungslösung ein Strafmaß von sieben bis siebeneinhalb Jahren für gerechtfertigt hält.
Dem widersprachen sowohl Gruppenleiter-Staatsanwalt Marcus Paintinger, der mindestens neun Jahre forderte, bei umfassendem Geständnis und weitergehenden Informationen, als auch die Verteidigung. Die Anwälte bestritten die Rädelsführerschaft. Der Mandant werde sich umfassend äußern, habe aber nicht die Informationen, die die Staatsanwaltschaft erwarte, deshalb werde man „offen verhandeln“.
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Die anderen Angeklagten wollten zum Teil noch Bedenkzeit, einige erklärten bereits die Bereitschaft zu einer Verhandlungslösung zu kommen und die geforderten umfassenden Geständnisse abzulegen. Auch der Ex-Devil-Mitarbeiter ist gewillt auszupacken. Man darf gespannt sein, welche neuen Erkenntnisse bis zum Start des Prozesses gegen den zweiten Teil der Bande Mitte September bereits vorliegen.
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