Prozess gegen Umsatzsteuer-Karussell hat begonnen

Was wusste Axel Grotjahn?

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Können Ermittlungslücken geschlossen werden?

Für den Mammut-Prozess musste erst Platz geschaffen werden – Angeklagte, Verteidiger und Dolmetscher sind bereits um die 30 Personen, und auch für die Öffentlichkeit und angereiste Familienmitglieder gibt es nun genügend Stühle.
Für den Mammut-Prozess musste erst Platz geschaffen werden – Angeklagte, Verteidiger und Dolmetscher sind bereits um die 30 Personen, und auch für die Öffentlichkeit und angereiste Familienmitglieder gibt es nun genügend Stühle.
(Bild: IT-BUSINESS)
So konnte man erfahren, dass zwei der Angeklagten mit Bewährungsstrafen davonkommen könnten. Einer, der der Geldwäsche für die Umsatzsteuerbetrüger verdächtig ist, hat jedoch noch zwei weitere Verfahren am Hals. Er soll auch illegale Gewinne beziehungsweise hinterzogene Umsatzsteuer aus dem betrügerischen Handel mit CO2-Verschmutzungszertifikaten gewaschen haben.

Weitere fünf Angeklagten bekamen „Angebote“ im Rahmen von zwei Jahren und sechs Monaten bis fünf Jahren und sechs Monaten. Die Staatsanwaltschaft stellte teilweise die Bedingung, dass nicht nur umfassende Geständnisse abgelegt werden, sondern darüber hinaus Informationen offengelegt werden, die der weiteren Aufklärung des Falles dienen. Denn oft genug musste der Staatsanwalt in der Anklageschrift auf „noch nicht ermittelte weitere Personen“ verweisen oder feststellen, dass Geldströme nicht aufgeklärt werden konnten.

Einer der Angeklagten soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft als Rädelsführer verurteilt wurden. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Natale, der dem Anklagepunkt „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ eine „untergeordnete Bedeutung“ bescheinigt hatte, verkündete, dass das Gericht in diesem Fall bei einer Verständigungslösung ein Strafmaß von sieben bis siebeneinhalb Jahren für gerechtfertigt hält.

Dem widersprachen sowohl Gruppenleiter-Staatsanwalt Marcus Paintinger, der mindestens neun Jahre forderte, bei umfassendem Geständnis und weitergehenden Informationen, als auch die Verteidigung. Die Anwälte bestritten die Rädelsführerschaft. Der Mandant werde sich umfassend äußern, habe aber nicht die Informationen, die die Staatsanwaltschaft erwarte, deshalb werde man „offen verhandeln“.

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Nur die „alten“ Gesellschaften Devil AG und COS AG betroffen

Die Vorgänge, die derzeit in Augsburg verhandelt werden, beziehen sich auf die Jahre 2008 bis 2012, also noch auf die Zeit vor der Insolvenz und Neugründung bei Devil und COS. Ebenso befinden sich nur (Ex-)Mitarbeiter der „alten“ Gesellschaften im Visier der Staatsanwaltschaft. Ob sie sich eines oder mehrerer Vergehen schuldig gemacht haben wird in mehreren parallelen Prozessen verhandelt. Für sie gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

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Die anderen Angeklagten wollten zum Teil noch Bedenkzeit, einige erklärten bereits die Bereitschaft zu einer Verhandlungslösung zu kommen und die geforderten umfassenden Geständnisse abzulegen. Auch der Ex-Devil-Mitarbeiter ist gewillt auszupacken. Man darf gespannt sein, welche neuen Erkenntnisse bis zum Start des Prozesses gegen den zweiten Teil der Bande Mitte September bereits vorliegen.

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