Prozess gegen Umsatzsteuer-Karussell hat begonnen

Was wusste Axel Grotjahn?

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Wer wusste was und wann?

Noch eine Bedingung muss erfüllt sein, damit der Vorwurf des Umsatzsteuerbetrugs greift: Die Verantwortlichen müssen gewusst haben, dass die Handelsbeziehungen keine „unternehmerische Tätigkeit“ im Sinne des Steuergesetzes darstellten. Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass die Angeklagten darüber Gespräche geführt haben und insofern alle informiert waren, dass die Waren nicht frei gehandelt, sondern nach festgelegten Regeln durch die verabredeten Handelskanäle geschleust wurden. Deshalb lautet die Anklage sowohl auf bandenmäßige Steuerhinterziehung als auch auf Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Für den Mammut-Prozess musste erst Platz geschaffen werden – Angeklagte, Verteidiger und Dolmetscher sind bereits um die 30 Personen, und auch für die Öffentlichkeit und angereiste Familienmitglieder gibt es nun genügend Stühle.
Für den Mammut-Prozess musste erst Platz geschaffen werden – Angeklagte, Verteidiger und Dolmetscher sind bereits um die 30 Personen, und auch für die Öffentlichkeit und angereiste Familienmitglieder gibt es nun genügend Stühle.
(Bild: IT-BUSINESS)
Wenn im Falle der Devil AG dem Einkäufer vorgeworfen wird, seit Herbst 2010 das Spiel im Falle der Office-Lizenzen mitgespielt zu haben, dann stellt sich die Frage, wer bei Devil zuvor – ab 2009 – dafür sorgte, dass die Karussell-Ware bestimmungsgemäß zum festgelegten Preis bei der Facet BV landete. Neben Grotjahn ist in der aktuellen Anklageschrift mehrmals von „den Verantwortlichen bei Devil“ die Rede.

Komplexes Verfahren – schnelles Ende?

Der erste Verhandlungstag wurde fast ausschließlich mit der Feststellung der Personalien und der Anwesenheit der Verteidiger – alle acht Angeklagten haben Teams von zwei bis drei Verteidigern aufgeboten – sowie der Verlesung der umfangreichen Anklage verbracht.

Zudem konnte die Verhandlung nicht pünktlich starten, weil die Angeklagten aus verschiedenen bayerischen Justizvollzugsanstalten nach Augsburg gebrachten wurden und zumindest in einem Fall zunächst im falschen Gebäude ankamen. Hintergrund des „Gefangenentourismus“ ist eine Kontaktsperre zwischen den Angeklagten. Um die durchzusetzen, wurden die Untersuchungshäftlinge in verschiedene Städte verlegt.

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Nur die „alten“ Gesellschaften Devil AG und COS AG betroffen

Die Vorgänge, die derzeit in Augsburg verhandelt werden, beziehen sich auf die Jahre 2008 bis 2012, also noch auf die Zeit vor der Insolvenz und Neugründung bei Devil und COS. Ebenso befinden sich nur (Ex-)Mitarbeiter der „alten“ Gesellschaften im Visier der Staatsanwaltschaft. Ob sie sich eines oder mehrerer Vergehen schuldig gemacht haben wird in mehreren parallelen Prozessen verhandelt. Für sie gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Am zweiten Verhandlungstag ging es dann bereits um mögliche Strafzumessungen – Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich über „Verständigungslösungen“ ausgetauscht. Zu Deutsch: Es geht darum, ob man „Deals“ nach dem Muster „Geständnis gegen überschaubare Strafe“ aushandeln kann. Gemäß der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind solche Deals erlaubt, wenn die Bedingungen öffentlich gemacht werden.

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