Definition Was ist ein Arbeitsvertrag?

Autor / Redakteur: Diderot / Heidi Schuster

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage einer guten Arbeitsbeziehung und bringt Rechte und Pflichten für beide Seiten mit.

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(Bild: © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)

Der Arbeitsvertrag fällt juristisch unter das Privatrecht. Er wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen und definiert die Rechte und Pflichten beider Parteien. Die grundlegenden Inhalte sind im Nachweisgesetz festgehalten.

Keine verpflichtende Form

Der Arbeitsvertrag bildet die Rechtsgrundlage für jedes Arbeitsverhältnis. Dennoch hat der Gesetzgeber keine juristisch bindende Form für den Arbeitsvertrag definiert. Arbeitsverträge können sogar mündlich zustande kommen. Allerdings verpflichtet das Nachweisgesetz den Arbeitgeber dazu, wesentliche Vertragspunkte spätestens einen Monat nach Arbeitsaufnahme schriftlich zu fixieren. Beide Vertragspartner müssen das Schriftstück durch ihre Unterschrift bestätigen. Die Grenzen der Vertragsfreiheit sind durch Gesetzesrecht, Tarifvertragsrecht und Betriebsvereinbarungen abgesteckt.

Die Mindestanforderungen

Grundsätzlich gilt: Der Arbeitsvertrag sollte alle Gesichtspunkte behandeln, die einen reibungslosen Arbeitsalltag gewährleisten. Im § 2 das Nachweisgesetzes sind die Mindestanforderungen festgelegt:

  • Name/Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Beginn/Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Art der Tätigkeit
  • Arbeitsort
  • Arbeitsentgelt (Höhe, Zusammensetzung, Fälligkeit)
  • Arbeitszeit-Vereinbarungen
  • Dauer des Erholungsurlaubs
  • Kündigungsfristen
  • Kollektivrechtliche Regelungen (Tarifverträge, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen)

Ergänzende Regelungen

Neben den Mindestanforderungen des Nachweisgesetzes sollten im Arbeitsvertrag alle betriebsrelevanten Regelungen festgehalten werden. Eine differenzierte Formulierung liegt im Interesse beider Vertragsparteien, denn bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dienen die Fixierungen des Arbeitsvertrages als Streitgrundlage. Darum sollte ein vollständiger Arbeitsvertrag auch Formulierungen zur Probezeit und zum unbefristeten Arbeitsverhältnis enthalten. Überstundenregelungen gehören ebenso in das Vertragswerk wie Fristen für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und die Einkommensfortzahlung im Krankheitsfall. Auch Verpflichtungs-Formulierungen zur Geheimhaltung und zur Anzeige von Nebentätigkeiten sind von Vorteil. Korrespondierend dazu können Vertragsstrafen festgelegt werden.

Rechte und Pflichten

Aus dem Arbeitsvertrag resultieren Rechte und Pflichte für beide Vertragsparteien. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, für die erbrachte Arbeitsleistung Entgelt zu zahlen. Außerdem hat er gegenüber seinem Arbeitnehmer eine Fürsorgepflicht. Er muss dem Gleichbehandlungsgrundsatz Genüge tun, Persönlichkeitsrechte schützen, Urlaub gewähren und auf Wunsch ein schriftliches Arbeitszeugnis ausstellen. Als zentrales Recht besitzt er die Weisungsbefugnis gegenüber dem Arbeitnehmer. Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers liegt in der Erfüllung der vereinbarten Vertragsleistung. Daneben gilt für ihn die Treuepflicht, die ihn dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterstellt. Dem gegenüber hat er ein gesetzliches Recht auf Pausen, Urlaub und Einsicht in seine Personalakte.

Befristete Arbeitsverträge

Der Arbeitsvertrag kann in drei Varianten befristet abgeschlossen werden. Die Zeitbefristung formuliert bei Vertragsschließung das Ende des Arbeitsvertrags. Die Zweckbefristung formuliert einen temporären Arbeitszweck, allerdings ohne klar datiertes Ende. Die auflösende Bedingung legt fest, unter welchen Umständen das Arbeitsverhältnis endet, lässt aber offen, ob und wann diese Umstände eintreten.

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