Bitkom: Gebühren bis zu 6,25 Euro pro Handy und 8,75 Euro pro Tablet Urheberrechtsabgaben für Smartphones und Tablets stehen fest

Autor Heidi Schuster

Der Bitkom und die Verwertungsgesellschaften haben sich auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Mobiltelefone und Tablet Computer geeinigt.

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Mit den Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten für den privaten Gebrauch abgegolten werden.
Mit den Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten für den privaten Gebrauch abgegolten werden.
(Bild: Pixabay.com)

Nun stehen auch für Smartphones und Tablets die Urheberrechtsabgaben fest. Der Digitalverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften haben sich darauf geeinigt, dass Hersteller und Importeure 6,25 Euro pro Smartphone beziehungsweise Handy und 8,75 Euro pro Tablet zahlen. Für Bitkom-Mitglieder gelten aber reduzierte Sätze: 5 Euro für Mobiltelefone und 7 Euro für Tablets.

„Die Unternehmen haben vorerst Planungssicherheit und auch für die Verbraucher schaffen die Verträge Klarheit“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die bestehenden Rechtsstreitigkeiten können jetzt beigelegt und neue verhindert werden.“ Leider seien die Verträge erst nach zähen Verhandlungen zustande gekommen.

Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften bis zu 36 Euro für Mobiltelefone und 15 Euro für Tablets gefordert. „Mit der Einigung haben wir nicht nur die Unternehmen, sondern vor allem die Verbraucher vor weitaus höheren Abgaben bewahrt“, so Rohleder. Die Verträge gelten rückwirkend ab dem Jahr 2008 für Mobiltelefone sowie ab dem Jahr 2012 für Tablets und laufen bis Ende 2018. Für die vergangenen Jahre sowie für gewerblich genutzte Geräte gelten Abschläge auf die Maximaltarife. Nach Bitkom-Schätzungen erhalten die Verwertungsgesellschaften damit ab 2015 zusätzliche Zahlungen in Höhe von rund 170 Millionen Euro pro Jahr allein für diese beiden Produktkategorien.

Verbraucher müssen zahlen

Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, MP3-Player, Kopierer und Drucker sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben einzupreisen und damit Verbrauchern indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die Gema, die VG Wort oder die VGL zuständig.

Kritik

Der Bitkom begrüßt zwar die Einigung, kritisiert aber das System der Pauschalabgaben auf Geräte seit Jahren als grundsätzlich untauglich für die digitale Welt. „Das Modell der urheberrechtlichen Abgaben wurde vor fünfzig Jahren erdacht und wird den heutigen Anforderungen und Möglichkeiten nicht mehr gerecht“, sagt Rohleder. Es kämen immer wieder neue Digitalgeräte auf den Markt, bei denen geklärt werden müsse, ob und wie sie für Privatkopien genutzt werden.

Gleichzeitig geht der Trend zum Streaming von Inhalten wie Musik oder Filmen. „Beim Streaming geht es nur noch um den Zugang zu Inhalten, Privatkopien gibt es dort nicht mehr“, so Rohleder. „Es wird Zeit für Alternativen zum Pauschalabgabensystem, die mit dem Innovationstempo in der digitalen Welt Schritt halten können.“ Dass es auch anders geht, zeigten Länder wie Spanien oder Finnland, die Abgaben auf Geräte ganz abgeschafft haben. Deutlich niedrigere Abgaben als in Deutschland werden zudem in Österreich und den Niederlanden fällig.

Der Bitkom hat erst am vergangenen Freitag eine Erklärung von zahlreichen europäischen Digitalverbänden mit unterzeichnet, die einen Systemwechsel bei den urheberrechtlichen Abgaben fordert.

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