Verwertungsgesellschaften kassieren bei Handys neue pauschale Geräte-Gebühr Urheberrechts-Gebühr für iPhone und Co. ab sofort fällig

Redakteur: Harald Jacob

Heute haben die deutschen Verwertungsgesellschaften im Bundesanzeiger einen neuen Tarif veröffentlicht. Damit wollen sie nun auch bei Smartphone- und Handy-Herstellern abkassieren – rückwirkend seit Anfang 2008. Doch das ist den Rechteverwerter nicht genug.

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Im aktuellen Bundesanzeiger ist heute der „Tarif über die Vergütung für private Vervielfältigung für Mobiltelefone“ veröffentlicht worden. Auf dieser Grundslage sollen ab sofort Gerätehersteller und -Importeure, oder, falls diese nicht greifbar sind, die Händler Urheberrechtsabgaben an die Verwertungsgesellschaften zahlen. Der Tarif ist einfach strukturiert:

  • 4,00 Euro für Mobiltelefone mit herkömmlichem Display,
  • 11,00 Euro für Mobiltelefone mit Touch-Display,

jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 7,0 Prozent. Der Tarif gilt laut Gema für alle Geräte, die seit dem 1. Januar 2008 in Deutschland in den Handel kamen.

Mit der vorgenannten Differenzierung werde der unterschiedlichen Nutzung von Mobiltelefonen mit und ohne Touchscreen zum Zwecke der privaten Vervielfältigung Rechnung getragen, teilte die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) mit. Diese Unterschiede seien durch eine von den Verwertungsgesellschaften durchgeführte empirische Untersuchung belegt. Erhoben wird die Urheberrechtsabgabe, um die Autoren und Künstler für private, gesetzlich zulässige Vervielfältigungen zu entschädigen.

Die Rechteverwerter hätten versucht, einen Tarif auf dem Verhandlungsweg zu erreichen, jedoch seien Hersteller und Verbände weder dazu noch zu einem Schlichtungsverfahren bereit gewesen, so die Gema weiter.

Möglicherweise liegt es daran, dass die Forderungen der Urheberrechtsverwerter sich auch auf die Zeit vor 2008 beziehen. Hier beträgt das verlangte Entgelt je nach Konfiguration des Geräts

  • 2,56 oder 1,28 Euro pro Gerät, beziehungsweise
  • 1,02 Euro pro Gigabyte verbautem Speicher,

ebenfalls wieder jeweils zuzüglich 7,0 Prozent gesetzliche Mehrwertsteuer. So müsste beispielsweise Apple für jedes 32-Gigabyte-iPhone nachträglich eine Brutto-Abgabe von knapp 35 Euro leisten – auf einen Apple-PC ist gerade mal ein Drittel dieser Summe fällig. Betroffen sind von der Gebühr übrigens alle Handys, auch solche, die gar keinen Internetzugang, MP3-Player oder extern befüllbaren Speicher, beispielsweise für Fotos und Texte, haben.

Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) habe am 15. Oktober 2008 die Angemessenheit der Forderung bestätigt, behaupten die REchteverwerter. Deshalb habe die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ), in der die meisten Verwertungsgesellschaften zusammengeschlossen sind, nun beim Oberlandesgericht München Klage gegen verschiedene Vergütungsschuldner eingereicht.

Ideenwettbewerb Abzocke

Immer absurdere Formen nehmen die Gebühren-Forderungen der vielfältigen Verbände in Deutschland an. Der bisherige Höhepunkt: auch die Werbefilmer wollen an der PC-Urheberrechtsabgabe beteiligt werden beziehungsweise eine eigene Gebühr erheben.

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