Bitkom-Umfrage Umsetzung der Arbeitszeiterfassung läuft schleppend

Von Heidi Schuster 2 min Lesedauer

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Seit September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsbeginn und -ende, Dauer der Arbeitszeit sowie Überstunden ihrer Beschäftigten zu erfassen. Aber es gibt viele Ungereimtheiten und so halten sich viele noch zurück mit der Umsetzung.

Mehr als sechs Monate nach dem Stechuhrurteil sickern Details zur Pflicht der Arbeitszeiterfassung durch. (Bild:  rdnzl - stock.adobe.com)
Mehr als sechs Monate nach dem Stechuhrurteil sickern Details zur Pflicht der Arbeitszeiterfassung durch.
(Bild: rdnzl - stock.adobe.com)

Die Arbeitszeit muss systematisch erfasst werden. Nun ist ein Gesetzesentwurf des Arbeitsministeriums dazu bekannt geworden, in dem es heißt, dass die Arbeitszeiterfassung elektronisch und in der Regel noch am selben Tag geschehen soll. Außerdem soll es laut „Süddeutsche Zeitung“ eine Reihe von Ausnahmen geben. Beispielsweise Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern müssen demnach nicht elektronisch aufzeichnen.

Keine Hektik

Da es bisher keine Details zu dem Stechuhrurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gab, haben sich auch noch viele Unternehmen mit der Umsetzung zurückgehalten. Laut einer Bitkom-Umfrage haben bisher nur 59 Prozent den Beschluss umgesetzt. 33 Prozent haben die Arbeitszeit schon vor der Entscheidung erfasst und 26 Prozent danach damit begonnen.

28 Prozent der Unternehmen machen noch keine Arbeitszeiterfassung, wollen aber dieses Jahr damit beginnen. 12 Prozent planen zwar die Arbeitszeit zu erfassen, wissen aber noch nicht, ab wann. Insgesamt setzen alle Unternehmen die neue Vorgabe um oder haben dies fest vor.

Kritik

„Für viele Unternehmen ist die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung eine große Umstellung. Sie greift tief in die Unternehmenskultur ein, zwingt zu Kontrolle, wo bislang auf Vertrauensbasis gearbeitet wurde, und schafft eine völlig überflüssige Bürokratie. Aktuell arbeiten rund zwei Drittel der Beschäftigten, die von ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit dazu bekommen, komplett oder teilweise im Homeoffice. Besonders in der Digitalwirtschaft ist eine auf Flexibilität und Vertrauen basierende Arbeitskultur wichtig, die Branche muss angesichts des immensen Fachkräftemangels attraktiv bleiben – die Arbeitszeiterfassung ist dabei absolut kontraproduktiv“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

„Wenn das Bundesarbeitsgericht auf Basis des geltenden Rechts mehr als 34 Millionen Menschen in Deutschland zur minutiösen Erfassung ihrer Arbeitszeiten verpflichtet, dann zeigt das vor allem eines: Unser Arbeitsrecht passt nicht mehr in die Zeit und gehört sehr grundsätzlich überprüft und reformiert.“

Welche Systeme sind im Einsatz?

Unter den Unternehmen, die die Arbeitszeit bereits erfassen, setzen die meisten ein elektronisches System ein, das am Computer (28 %) oder per Smartphone-App (17 %) genutzt wird. Ein Viertel der Unternehmen (25 %) setzt auf Stempel- oder Stechuhr, je ein Fünftel auf ein stationäres Zeiterfassungssystem, das mittels Karte, Chip, Transponder oder Fingerabdruck bedient wird (22 %) oder Excel-Tabellen (20 %). Immerhin 16 Prozent verwenden noch einen handschriftlichen Stundenzettel.

Die Unternehmen, welche die Arbeitszeit noch nicht digital empfangen, werden also in nächster Zeit ihr System umstellen müssen.

Hinweis zur Methodik

Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ. Die Fragestellungen lauteten: „Erfassen Sie in Ihrem Unternehmen den neuen Vorgaben entsprechend bereits Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen und Überstunden Ihrer Mitarbeitenden?“ und „Wie erfassen Sie in Ihrem Unternehmen die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeitenden?“

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