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Organisation als Dienstleister
Die so eingebundenen Firmen waren für das Umsatzsteuer-Karussell als Exporteure tätig, die die Waren wieder an ausländische Kunden verkauften, oder als so genannte „Buffer“, bei denen die Warenströme aus dem Ausland ankamen oder in einer zweiten Stufe zusammengeführt wurden.
Um den Umsatzsteuer-Betrug möglich zu machen, brauchte es zudem noch die so genannten „Missing Trader“. Diese bezogen die Produkte umsatzsteuerfrei aus dem Ausland. Die Umsatzsteuer, die beim Weiterkauf anfiel, wurde dem Finanzamt hinterzogen, indem man einfach keine Umsatzsteuer-Erklärung abgab. Da aber der Abnehmer die Vorsteuer geltend macht, werden die Finanzbehörden relativ schnell auf diesen Schwindel aufmerksam. Daher verschwinden die „Missing Buffer“ oft schon nach wenigen Monaten und werden durch eine neue Firma ersetzt.
In einer späteren Phase der Entwicklung gaben die Missing Buffer dann zwar Umsatzsteuer-Erklärungen ab, in denen allerdings wiederum Rechnungen von Scheinfirmen mit entsprechender Vorsteuer angegeben wurden, um die Steuerfahnder zu täuschen. Diese Scheinfirmen werden im Jargon der Steuerfahnder „Abdeck-Schreiber“ genannt. Für Missing Buffer und Scheinfirmen erstellte das Büro der Organisation komplett gefälschte Buchhaltungen, die bei Durchsuchungen der Steuerfahndung die Richtigkeit der Angaben belegen sollten. Statt Scheinfirmen wurden auch Rechnungen von real existierenden Firmen gefälscht, die mit dem Umsatzsteuer-Betrug nichts zu tun hatten.
Rechnungen und Konto-Auszüge aus Photoshop
Sogar die Geldströme wurden verschleiert. So wurde in mindestens einem Fall nachgewiesen, dass Rechnungen eines oberbayerischen Distributors gefälscht worden waren. Die in der Buchhaltung vorgefundenen Unterlagen schienen zwar zu belegen, dass die Rechnungen auch ordnungsgemäß auf das Konto dieses Distributors bezahlt worden waren. Tatsächlich waren aber sogar die Konto-Auszüge gefälscht, was sich nach Durchsuchungen bei diesem Distributor sowie der Nachfrage bei der kontoführenden Bank herausstellte.
Kommissar Holsteyn der belgischen Bundespolizei, der als Zeuge vor dem Augsburger Landgericht aussagte, bestätigte, dass auf den Rechnern der Organisation Verzeichnisse mit verschiedenen Vorlagen gefunden wurden, die belegen, dass die Rechnungen und Konto-Auszüge komplett in Brüssel erstellt worden sind. Steuerfahnder hatten solche Unterlagen zum Teil noch in Umschlägen und Paketen verpackt bei den Durchsuchungen in den Firmen hierzulande sichergestellt. Es gab aber auch Firmen, die sich die gefälschte Buchhaltung in Brüssel abholten, nach bester Krimi-Manier hinterlegt in einem Schließfach auf dem Hauptbahnhof.
Lesen Sie auf der nächsten Seite, welche Nationen noch am Umsatzsteuerbetrug beteiligt waren.
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