Partnerprogramm von Venabo Tickets und Zeiten: Von Excel-Tabellen zur Sonderkonjunktur

Von Dr. Stefan Riedl 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Nach dem Stechuhrurteil ist die Nachfrage nach Arbeitszeiterfassungssystemen gestiegen. Venabo ist aus einem Systemhaus heraus gegründet worden, das in diesem Marktumfeld sowie dem der Ticketsysteme Eigenlösungen für das Tagesgeschäft über Partner vertreibt.

Jörg Funkat ist Produktmanager bei Venabo.(Bild:  Venabo)
Jörg Funkat ist Produktmanager bei Venabo.
(Bild: Venabo)

Ein Urteil aus dem Jahr 2019 des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und die 2022 folgende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, das so genannte „Stechuhrurteil“ bescheren Anbietern von Arbeitszeiterfassung derzeit eine Extra-Konjunktur. Zu diesem Kreis zählt auch Venabo, ein Anbieter von Zeiterfassungs- und Ticketsystemen, das mit einem zweistufigen Partnerprogramm Systemhäuser und IT-Dienstleister dazu einlädt, am Geschäft zu partizipieren. Venabo hat zwei Produkte im Portfolio, die beide auf dieselbe technische Basis zurückgreifen: Das Ticketsystem Venabo Service und die Zeiterfassung Venabo Zeit. Oft wird im Partnerumfeld eine Kombination der beiden Module eingesetzt.

Eigenlösung eines Systemhauses

Jörg Funkat, Produktmanager bei Venabo blickt auf die Zeit zurück, als die Tools als Eigenlösung für das Tagesgeschäft im Systemhaus Sälker IT-Solutions entstanden sind: „Angefangen im Jahr 2013, als man mit einer Excel-Tabelle gearbeitet hat, wurde ein hauseigenes System zunächst über Visual Basic und später mit einer Reihe an Web-Technologien umgesetzt. Entstanden ist ein CRM mit Ticketsystem, das im Zusammenspiel mit der Warenwirtschaft automatisiert projektbezogene Rechnungen erstellt sowie ein Zeiterfassungssystem.“

Gründung von Venabo

Anfangs wurden die Systeme mit befreundeten Systemhäusern geteilt, dann wurde 2018 die Firma Venabo zur Vermarktung der Systeme ausgelagert. Hier finden Systemhäuser eine organisatorische Klammer in Form eines Partnerprogrammes, um ihr Zeiterfassungs- und Ticketsystem-Geschäft aufzubauen. „Unser zweistufiges Partnerprogramm ist einfach strukturiert“, sagt Funkat. „Es sieht keine Umsatzvorgaben vor. Nach fünf gewonnenen Kunden rückt man vom Venabo-Partner zum Kompetenzpartner auf, womit höhere Partnerrabatte einhergehen.“

Abo-, Cloud und Softwarepflegevertrag

Das Ticketsystem und die Zeiterfassung gibt es als Kaufoption mit Softwarepflegevertrag oder in einem Abo- beziehungsweise Cloud-Modell. Funkat betont: „Bei Venabo werden Verträge zwischen Kunde und Systemhaus geschlossen, die mit entsprechenden Dauerschuldverhältnissen einhergehen und den Unternehmenswert des Partners sukzessive steigern.“ Parallel dazu laufen die Partner-Verträge zwischen Venabo und den vertreibenden Systemhäusern.

Das Ticketsystem „Venabo Service“

Das Ticketsystem „Venabo Service“ ist darauf ausgelegt, dass die Erhebung von Zeiten direkt beim Kunden auf mobilen Endgeräten erfasst werden. Ein Ampelsystem visualisiert dabei, ob der Techniker auch alles Notwendige für den Tag erfasst hat. Auslastung und Produktivität werden so deutlich und in einer Historie wird sichtbar, was genau beim Kunden erledigt wurde. So können auch Vertretungen dahingehend effektiv verlaufen, dass sich Mitarbeiter nicht den bisherigen Kundenstatus erarbeiten müssen.

Die Zeiterfassung „Venabo Zeit“

Bei „Venabo Zeit“ wird über eine Zeiterfassungs-App auf dem mobilen Endgerät, am Desktoprechner oder über ein Terminal vor Ort „gestempelt“. Das ergibt eine Dokumentation über Arbeitsbeginn und -ende, Gleitzeit, Kernarbeitszeit, Überstunden, Urlaubstage und Abwesenheiten durch Krankheit. Neben der „Kommen- und Gehenzeit“ des Teams können auch Projektzeiten erfasst werden – das gibt einen genauen Blick auf die Wirtschaftlichkeit von Projekten.

(ID:49576463)

Wissen, was läuft

Täglich die wichtigsten Infos aus dem ITK-Markt

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung