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Geheimer Forderungsverkauf
Unterschieden wird weiterhin zwischen offenem und stillem Factoring. Beim offenen Factoring wird der Endkunde, auch Debitor genannt, über die Abtretung der Forderung informiert. Zahlungen der Forderung sind anschließend mit schuldbefreiender Wirkung für den Debitor regulär nur an den Factor möglich.
Beim stillen Factoring wird der Debitor nicht über eine Abtretung der Forderung informiert, sie bleibt für ihn unsichtbar. Der Debitor erfährt auch nicht von der Existenz des Factoringvertrags. Dies wird manchmal notwendig, wenn beispielsweise Unternehmen ihren Lieferanten lange Zahlungsziele von 60 oder 90 Tagen vorgeben und diesen zusätzlich durch generelle Abtretungsverbote den Zugang zu Liquidität erschweren. Die Zusammenarbeit im stillen Factoring ist immer durch ein besonderes Vertrauensverhältnis gekennzeichnet, denn der Factor kann die Echtheit der Forderungen in diesem Fall schwerer nachprüfen.
Unabhängig davon, ob echt oder unecht, ob offen oder still: In jedem Fall übernimmt der Factoring-Kunde das so genannte Veritäts-Risiko. Das bedeutet, dass der Factoring-Kunde für die Existenz seiner Forderungen gegenüber dem Debitor haftet. Für Erstattungen bei Gutschriften wegen mangelhafter Leistungen oder unrichtigen Abrechnungen wird beim Factor ein Sperrkonto geführt. Mit anderen Worten: Beim echten Factoring muss der Factoring-Kunde nur dafür Sorge tragen, dass er die von ihm geschuldete Leistung erbringt, wie Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung. Um alles andere kümmert sich der Factor.
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