Gregor Bieler im Interview

Paypal-Chef spricht über Käuferschutz, Sicherheitsbehörden und die Payment-Branche

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ITB: Das ist ein spannender Punkt. Lassen Sie uns den Käuferschutz doch an einem Beispiel diskutieren. Sagen wir, ein Händler bietet ein iPhone mit versichertem und nachverfolgbarem Paket-Versand an. Der Deal kommt zustande. Der Käufer will aber dann nur einen Stein für mehrere Hundert Euro erhalten haben, der Verkäufer besteht aber darauf, ein iPhone verschickt zu haben. Es steht Aussage gegen Aussage. Welche Rolle spielt Paypal im Sinne des Käuferschutzes?

Paypal-Chef Gregor Bieler (re.) im Gespräch mit IT-BUSINESS-Redakteur Stefan Riedl (li.) (Archiv: Vogel Business Media)

Bieler: Die juristischen Aspekte sehen wie folgt aus: In dem Moment, in dem der Verkäufer das Paket an den Transportdienstleister übergibt, findet meist ein so genannter Gefahrenübergang statt. Geht die Ware nach diesem Zeitpunkt verloren oder kaputt, haftet die Transportversicherung des Transportdienstleisters. Aber die hat nicht konkret die Ware „iPhone“ übernommen, sondern sagen wir ein Paket mit einem Gewicht von 250 Gramm. Landet beim Kunden ein zerbrochenes iPhone, ist die Sachlage unstrittig. Die Versicherung springt ein, wenn der Verkäufer beweisen kann, dass er ein makelloses iPhone an den Transportdienstleister übergeben hat. Behauptet der Käufer aber einen Stein erhalten und der Verkäufer ein iPhone verschickt zu haben, kann es trotz Transportversicherung Probleme geben. Hier kommt es im Einzelnen auf die Frage an, wer was beweisen kann. Bei entsprechender Beweislage wird bei Paypal der Verkäuferschutz in dem Sinne garantiert, dass der Geldbetrag umgehend ersetzt wird.

ITB: Und Sie holen sich das Geld dann vom Verkäufer wieder?

Bieler: So pauschal lässt sich das nicht sagen. Das hängt von den Umständen ab. Paypal versteht sich als Zwischeninstanz zwischen Verkäufer und Käufer. Aus Käufersicht ermöglichen wir risikoloses Payment und nehmen zudem das Risiko ab, an ein schwarzes Schaf unter den Online-Händlern zu geraten. Ich möchte Ihre Frage so beantworten: Wir greifen in die Beziehung Verkäufer-Käufer als neutrale Instanz ein. Melden uns mehrere Kunden, sie hätten statt Handelsware nur Steine erhalten, übergeben wir die Angelegenheit den Sicherheitsbehörden und werden natürlich versuchen, den Betrag, den wir dem Käufer erstattet haben, vom Verkäufer wieder zu bekommen. Aber auch anders herum wird ein Schuh draus: Wir bieten auch Verkäuferschutz, in dem Sinne, dass wir Schutz vor Zahlungsausfall bieten. Notorische Zahlungsverweigerer müssen sich nämlich von ihrem Paypal-Konto verabschieden.

Lesen Sie auf der nächsten Seite mehr zur Überwachung einzelner Paypal-Transaktionen und Paypals Zukunfts-Pläne.

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