Strafverfahren gegen Manager Neue Etappe im Rechtsstreit Unicon versus Igel

Von Dr. Stefan Riedl 3 min Lesedauer

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Ob mit dem Wechsel des Ex-Chefs von Unicon zu Igel Technology ein Geheimnisverrat rund um brisante Dateien und Dokumente einherging, klären die Gerichte. Ein Urteil in einem strafrechtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht Karlsruhe wurde nun gesprochen und bereits Berufung zum Landgericht eingelegt.

Der Betriebssystem-Anbieter Unicon, bietet Linux-basierte (eLux) End-User-Computing-Umgebungen.(Bild:  Unicon)
Der Betriebssystem-Anbieter Unicon, bietet Linux-basierte (eLux) End-User-Computing-Umgebungen.
(Bild: Unicon)

Nach dem Wechsel eines Unicon-Managers zu Igel Technology vor rund zweieinhalb Jahren, hat Konkurrent Unicon den Rechtsweg beschritten. Es wurden sowohl strafrechtliche, als auch zivilrechtliche Schritte gegen den jetzigen Igel-Manager sowie gegen Igel Technology eingeleitet. Es geht dabei hauptsächlich um die Frage, inwiefern Geschäftsgeheimnisse beim direkten Konkurrenten Igel Technology beziehungsweise bei dem Igel-Manager gelandet sind. Gegenstand der Auseinandersetzung ist zudem die Tatsache, dass etwa die Hälfte der damaligen Unicon-Belegschaft praktisch mit zu Igel gewechselt sei, vor allem in die Niederlassung des Konkurrenten Igel in Karlsruhe, wo Unicon den Hauptsitz hat.

Zivilverfahren

Philipp Benkler, Geschäftsführer bei Unicon, erklärt, dass die aktuelle rechtliche Auseinandersetzung auf zwei Ebenen geschieht. Ein Zivilverfahren, welches unter dem Aktenzeichen 37 O 3042/22 beim Landgericht München I geführt wird, sei in der ersten Stufe abgeschlossen. Hier wurde laut Benkler zunächst festgestellt, dass sich der Beschuldigte rechtswidrig verhalten habe und insoweit im Grundsatz („dem Grunde nach“) schadensersatzpflichtig sei. Darüber hinaus sei der Igel-Manager zur Zahlung der Abmahnkosten sowie zur Erteilung von Auskunft über den Umfang seiner rechtswidrigen Handlungen verpflichtet worden, also insbesondere darüber, in welchem Maße die Unicon-Daten verwendet wurden. In einer zweiten Stufe wird es demnach noch um die Höhe des Schadenersatzes gehen.

Strafverfahren

Auf einer zweiten Ebene eröffnete die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein Strafverfahren gegen die beklagte Person, was unter dem Aktenzeichen 17 Ds 710 Js 10500/21 beim Amtsgericht Karlsruhe verhandelt wird. Unicon ist hier Nebenkläger. In diesem Strafrechtsverfahren wurde der Igel-Manager nun schuldig gesprochen. Es gehe um „mitgenommene“ Kundenunterlagen, Partnerverträge, Finanzkennzahlen, Kundendatenbanken und Mitarbeiterunterlagen. „Sobald das Urteil rechtskräftig ist, ist er vorbestraft", sagt der Unicon-Chef.

Berufung eingelegt

Das Urteil erging als so genanntes Stuhlurteil. Dieses wird meist am Ende der Sitzung verkündet und mündlich begründet. Ausformuliert wurde es noch nicht, so dass vom Amtsgericht Karlsruhe auf Nachfrage noch keine Fragen dazu beantwortet werden konnten. Eines steht jedoch bereits fest: Gegen das Urteil wurde inzwischen Berufung zum Landgericht eingelegt, daher kann ein rechtskräftiges Urteil, beziehungsweise eine Vorstrafe nicht antizipiert werden. Dieser Rechtsstreit kann sich noch lange ziehen.

Mit dem ehemaligen Unicon-Manager, der zu Igel wechselte, konnte unbestätigten Gerüchten zufolge, indes der Arbeitgeber Igel eine Einigung erzielen. Diese sieht – sofern die Gerüchte stimmen – unter anderem vor, dass keine Weiterbeschäftigung stattfindet.

Die Igel-Sichtweise

Auf Nachfrage betont Igel, dass man an dem jetzigen Gerichtsverfahren nicht beteiligt war und ist und zu laufenden Gerichtsverfahren zwischen anderen Parteien, werde man sich grundsätzlich nicht äußern. Auch wird in der Igel-Stellungnahme betont, dass „ die Igel Technology GmbH und ihre beiden Geschäftsführer keinerlei Rechtsverletzung begangen haben“. In beiden Fällen wurden die von Unicon eingereichten Klagen in vollem Umfang abgewiesen, betont der Hersteller. „Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls ihre Ermittlungen vollständig eingestellt, weil sie keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten der Igel Technology oder ihrer Geschäftsführer sah“, heißt es in der Stellungnahme. Tatsächlich habe Igel Technology zu keinem Zeitpunkt im Wettbewerb mit Unicon unfaire oder gar rechtswidrige Mittel eingesetzt. Igel-Geschäftsführer Matthias Haas kommentiert: „Im Wettbewerb zählen allein unsere Produkte und unsere Service-Qualität.“

Weiterer Rechtsstreit?

Zudem berühre die Entscheidung in keiner Weise die Geschäftstätigkeit von Igel Technology in Deutschland oder anderswo und die Produkte von Igel waren zu keiner Zeit Gegenstand einer Klage oder Forderung von Unicon, heißt es aus dem Unternehmen Igel.

Doch Unicon-Chef Benkler hat bereits angedeutet, dass sich dies ändern könnte, wenn es nach ihm geht: „Im übrigen lassen wir nun auch noch Urheberrechtsverletzung juristisch prüfen. Denn Igels neue Cosmos-Plattform stimmt in ganz weiten Teilen mit unserem Produkt überein“, behauptet Benkler. Dies müsse im Detail untersucht werden, findet der Unicon-Manager.

Update vom 22. April 2024:

Im Rahmen des Berufungsverfahren hat das Landgericht Karlsruhe per Beschluss das Verfahren gegen den damaligen Geschäftsführer von Unicon eingestellt. Der damalige Geschäftsführer von Unicon wurde nicht verurteilt und gilt daher auch nicht als vorbestraft. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Darüber hinaus ist zwischenzeitlich in einem außergerichtlichen Vergleich hinsichtlich der Folgen aus dem zivilrechtlichen Verfahren Einigung zwischen den Parteien erzielt worden. Das bedeutet, dass auch die zivilrechtlichen Rechtstreitigkeiten befriedet wurden. Der Strafantrag wurde durch Unicon zurückgenommen; die Nebenklage wurde nicht mehr weiterverfolgt.

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