Prozess überraschend per Absprache beendet Lion-Chef muss nicht ins Gefängnis
Am Freitag ging der Prozess gegen den Lion-Gründer überraschend zu Ende. Verteidiger und Staatsanwaltsschaft einigten sich auf ein mildes Urteil, um das Verfahren abzukürzen. Der Angeklagte bekommt eine Bewährungsstrafe mit Geldauflage, ebenso zwei der drei mitangeklagten Angestellten. Ein dritter lehnte den Deal ab, da er hofft, aufgrund seiner Kooperation ein besseres Urteil zu bekommen.
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Für den Hauptbeschuldigten ist es vermutlich ein Sieg auf ganzer Linie: Er muss nicht ins Gefängnis, sondern kommt mit einem »blauen Auge« davon, nämlich einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Zahlung von 890.000 Euro. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung wurde zuletzt sogar ganz fallengelassen, weil er sich außergerichtlich mit dem Finanzamt einigen konnte. Seine Verteidiger hatten schon früh einen entsprechenden Deal vorgeschlagen – der schleppende Fortgang des Verfahrens hatte offenbar dazu geführt, dass der Staatsanwalt nun zustimmte.
Grundlage der Vereinbarung war sein Geständnis, in dem er einräumte, dass die Vorwürfe der Anklage – Betrug und Urkundenfälschung – »im Großen und Ganzen wahr« seien. 7,4 Millionen Euro hatte die Firma Lion von Intel und AMD an Werbekostenzuschüssen erschwindelt, für Werbemaßnahmen, die tatsächlich nur vorgetäuscht wurden.
Andere Hersteller, die laut Staatsanwalt mit insgesamt 1,5 Millionen Euro geschädigt worden waren, hatten sich dagegen wenig kooperativ bei der Aufklärung gezeigt. So wurden die Vorwürfe bezüglich Canon und Epson fallen gelassen. Hewlett-Packard, ebenfalls von der Staatsanwaltschaft als geschädigte Firma genannt, hatte sich gegenüber IT-BUSINESS gegen diese Behauptung verwehrt – es habe keinen Betrug seitens Lions gegen HP gegeben, betonte eine Unternehmenssprecherin. Nach ihrer Schilderung habe man alle Vorgänge geprüft und nichts gefunden, was auf einen Betrug hindeutet.
Spekulationen Tür und Tor geöffnet
Der Verteidiger einer Mitangeklagten spekulierte gegenüber der Rhein-Zeitung, dass die fraglichen Werbekostenzuschüsse auch versteckte Rabatte gewesen sein könnten, die gegen Wettbewerbs- oder Kartellrecht verstoßen hätten und deshalb kaschiert werden mussten. Dies zu widerlegen wäre ein schwieriges Unterfangen gewesen, das durch eine »sehr umfangreiche Beweisaufnahme« hätte aufgeklärt werden müssen, um zu beweisen, dass die Vorgänge tatsächlich strafrechtlich relevant waren.
Ebenso unberücksichtigt blieb der Vorwurf der Steuerhinterziehung. Dieser hatte dafür gesorgt, dass der Prozess gegen den Lion-Geschäftsführer nicht bereits 2003 geführt wurde, so wie gegen seinen damaligen Prokuristen, der zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden war. Es habe noch »umfangreicher Ermittlungen bedurft«, so die Staatsanwaltschaft gegenüber IT-BUSINESS zu dem späten Verfahrensbeginn. Die Anklage hatte dem Lion-Chef zum Prozessauftakt vorgeworfen, 930.000 Euro Steuern hinterzogen zu haben. Durch eine außergerichtliche Einigung mit den Finanzbehörden wurde dieser Punkt erledigt und war für die Verhandlung nicht länger von Belang.
Verfahren beendet, aber nicht aufgeklärt
Die bisherige Beweisaufnahme war bereits sehr schleppend verlaufen und hatte wenig erhellendes gebracht. Die eigentliche Aufklärung des Sachverhalts wurde zudem unterbrochen durch den Antrag des Angeklagten, seine Vermögensverhältnisse neu zu bewerten, nachdem er die Schließung des Distributors Lion Electronics International Computer Discount 2000 GmbH auf den Weg gebracht hatte. So waren bereits mehrere Verhandlungstage im Voraus geplant worden, der nächste sollte am 5. Oktober stattfinden – was nun hinfällig ist.
Mitarbeiter uneins
Der Deal mit dem Hauptbeschuldigten schließt auch zwei der drei Mitangeklagten – Angestellte innerhalb der Firmengruppe – mit ein. Sie wurden ebenfalls zu Bewährungsstrafen mit Geldauflagen verurteilt. Ein dritter Angeklagter schlug den Deal aus. Der Controller hatte im Prozessverlauf ausgesagt, bereits 2001 schwarze Kassen entdeckt zu haben. Zu seiner Tätigkeit meinte er: »Ein ordnungsgemäßes Controlling in meinem Verständnis ist gar nicht möglich gewesen, weil es von der Geschäftsleitung nicht gewünscht war. Ich habe dann einfach nur versucht, den Geldfluss zu ermitteln, wo das möglich war.«
Aus Angst um seinen Arbeitsplatz habe er aber nicht bei der Geschäftsleitung interveniert, die nach seiner Meinung aber von den geschilderten Verhältnissen gewusst habe. Er hofft nun, aufgrund seiner Aussagen ein milderes Urteil zu erhalten. Sein Prozess muss deshalb fortgesetzt werden. Allerdings dreht es sich nun nur noch um die Frage, wie das Verhalten des Controllers strafrechtlich zu bewerten ist. Neue Enthüllungen rund um die Lion-Gruppe wird es aber nach dem Abschluss des Verfahrens gegen den Gründer sicher nicht mehr geben.
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