Keine Frage: Der Cloud Act spielt Hostern in der EU in die Hände. Das Ideal einer Souveränen Cloud kennt darüber hinaus aber auch technische Aspekte und ist auch eine Kostenfrage. Kann die Konkurrenz in der EU den US-Hyperscalern wirklich das Wasser reichen?
Agieren europäische Hoster und US-amerikanische Hyperscaler auf derselben Augenhöhe im Markt?
(Bild: Midjourney / KI-generiert)
Rechtssicherheit, Datenschutz und der Schutz geistigen Eigentums sind für Martin Bicher die Kernzutaten einer souveränen Cloud. Der Regional Country Manager DACH bei Climb Channel Solutions findet daher: „Eine souveräne Cloud muss also zuallererst mit den IT-relevanten rechtlichen und technologischen Rahmenbedingungen in der EU konform sein, sprich die entsprechenden Gesetze erfüllen.“ Darüber hinaus dürfe es nicht passieren, dass Daten unkontrolliert abfließen oder für nicht freigegebene Zwecke genutzt werden. Bichler ist rigoros: „Außereuropäische Hoster und Provider scheiden damit von vornherein aus, da sie an das meist weitaus weniger strenge Recht ihres Heimatlandes gebunden sind und somit weder die hierzulande gültigen Datenschutzanforderungen noch die Compliance-Vorgaben vollständig erfüllen.“ Das gilt seiner Überzeugung nach auch für Kooperationen zwischen europäischen und nicht-europäischen Hostern. Unternehmen, die diese Anbieter trotzdem nutzen, würden sich auf dünnes Eis begeben.
Hintergrund
Souveränität zwischen Idealvorstellung und Wirklichkeit
Souveräne Clouds vereinen in der Idealvorstellung Daten-, Software- und betriebliche Souveränität, sodass Unternehmen selbstbestimmt handeln können. Dem könnte man einen Spruch des österreichischen Schriftstellers Helmut Qualtinger entgegenhalten, nämlich „Die Wirklichkeit ist eine Sense für Ideale.“ Denn in der IT-Praxis ist Souveränität häufig nur ein Schein, ein schöner Begriff, ein Marketing-Buzzword. Was nutzt einem beispielsweise die Möglichkeit, den Cloud-Anbieter wechseln zu können, wenn der Aufwand dafür zu groß und risikobehaftet ist? Oder wenn da rechtliche Unsicherheiten formuliert werden, zu denen drei Juristen fünf Meinungen haben.
Martin Bichler, Regional Country Manager DACH, Climb Channel Solutions
(Bild: Climb Channel Solutions)
Lokale Rechenzentren aber US-Recht
Es stellt sich die Frage inwiefern US-amerikanische Hyperscaler wie Amazon, Microsoft oder Google trotz ihrer Herkunftslandgesetze, wie dem Cloud Act, eine echt souveräne Cloud-Lösung für Deutschland bereitstellen können. Bichler stellt nüchtern fest, dass praktisch alle großen Hyperscaler in den EU-Ländern lokal platzierte Cloud-Rechenzentren im Angebot haben. Dabei seien allerdings zwei Fallstricke zu beachten:
Erstens unterliegen sie nach wie vor US-Recht, wie beispielsweise den intransparenten Zugriffsmöglichkeiten durch die US-Administration.
Zweitens muss die aktuelle Rechtslage in den USA berücksichtigt werden.
Letztere stehe seiner Auffassung nach „in der die Gewaltenteilung auf offensichtlich nicht mehr ganz so festem Fundament“. Damit ist aus seiner Sicht die Datensicherheit nicht mehr gewährleistet und der Schutz vor unerlaubten Datenzugriffen und -abflüssen sei noch brüchiger geworden. Dem sei letztlich nur durch die Nutzung europäischer Hoster zu begegnen.
Hintergrund:
IT-Verantwortliche im Cloud-Struggle
„Nix gwiß woas ma net“, so eine bayerische Redensart, die gut zusammenfasst, was IT-Verantwortliche beim Thema Cloud in den Grübelmodus bringt. Einerseits sind US-Hyperscaler eine feste Größe im Cloud-Business, zumal sie spezielle Angebote für die geforderte Cloud-Souveränität in Europa bieten. Andererseits kursiert die Rechtsauffassung, dass der Cloud Act in den USA im Lichte einer Datenschutzfolgenabschätzung juristische Probleme in Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung verursacht.
Die technische Ebene
Neben den juristischen bestehen auch technische Herausforderungen und Fragestellungen bei der Implementierung einer souveränen Cloud. Der Climb-Manager dazu: „Auf technischer Ebene geht es um Kompatibilität und Interoperabilität, also um Standards.“ Meist würden hierbei Cloud-Services in hybride Strukturen eingebunden. Der gesamte Cloud-Stack – von der Infrastruktur über die Plattformen bis zu den Anwendungen – müsse also offen für verschiedenste Lösungen und trotzdem auf jeder Ebene gegen nicht autorisierte Datenzugriffe gesichert sein. Bichler rekurriert erneut auf die „kritischen Unterschiede zwischen europäischen und außereuropäischen Plattformen bezüglich der EU-Rechtskonformität.“
Die Hoster in Europa sind sowohl bei den Diensten als auch bei den Kosten auf Augenhöhe mit den großen Hyperscalern und damit eine echte Alternative.
Martin Bichler, Regional Country Manager DACH, Climb Channel Solutions
Keine Kompromisse bei den Normen
Bei der Einhaltung dieser Normen dürfe es für europäische Unternehmen keine Kompromisse geben, so seine Überzeugung. „Die Hoster in Europa sind sowohl bei den Diensten als auch bei den Kosten auf Augenhöhe mit den großen Hyperscalern und damit eine echte Alternative“, sagt der Regional Country Manager DACH bei Climb. „Es wird spannend sein zu beobachten, wie sich diese Situation angesichts der angekündigten Entfesselung der US-Technologieunternehmen durch die dortige Regierung entwickeln wird“, sagt Bichler. Aus Sicherheitsgesichtspunkten spiele sie seiner Einschätzung nach den europäischen Anbietern eher in die Hände.
Hintergrund
Initiativen
Das steckt hinter Gaia-X und 8ra
Gaia-X ist ein europäisches Projekt zur Schaffung einer sicheren, offenen und transparenten Dateninfrastruktur, die den souveränen Datenaustausch und die Interoperabilität zwischen verschiedenen Cloud-Diensten fördert. Das Projekt 8ra, ehemals bekannt als IPCEI-CIS (Important Project of Common European Interest – Cloud Infrastructure Services), ist eine von der Europäischen Union initiierte Maßnahme zur Entwicklung einer souveränen, interoperablen und sicheren Cloud-Edge-Infrastruktur in Europa. Sowohl 8ra und Gaia-X verfolgen als Initiativen das Ziel, eine souveräne, sichere und interoperable Cloud-Infrastruktur in Europa zu etablieren. Während Gaia-X 2019 als Projekt zum Aufbau einer vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur für Europa gestartet wurde, hat es in den letzten Jahren etwas an Schwung verloren.
Die Rolle staatlicher Akteure
Welche Rolle spielen staatliche Akteure in der Förderung souveräner Cloud-Infrastrukturen? Bichler beantwortet diese Frage differenziert: Der Staat müsse zuallererst mit gutem Beispiel vorangehen und seine eigenen Vorgaben erfüllen, aber das war es noch nicht: „Neben dem Setzen der richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen muss also ein klares Bekenntnis zu den EU-Hostern kommuniziert und praktisch umgesetzt werden.“ Und nicht zu vergessen: „Staatliche Institutionen und Behörden stellen mit ihrem riesigen Kundenpotenzial einen wichtigen Markt für europäische Hoster dar“, so der Manager. Das sei wichtiger als Investitionshilfen oder sonstige Subventionen. Der Staat ist aus der Perspektive des Climb-Managers einerseits als Gesetzgeber für Rahmenbedingungen und Planungssicherheit zuständig, andererseits aber auch ein großer potenzieller Kunde und Umsatzfaktor.
Stand: 08.12.2025
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Cloud-Umgebungen und Open Source
Open-Source-Lösungen spielen in souveränen Cloud-Umgebungen eine wichtige Rolle. Für Bichler stellen sie einen zentralen Baustein für eine souveräne IT-Nutzung dar und seien damit ähnlich wichtig wie der Standort des Providers. „Erfreulicherweise ist das Bewusstsein dafür unserer Erfahrung nach sehr hoch“, so Bichler. „Wir arbeiten unter anderem mit Canonical und Ubuntu zusammen und die Wachstumszahlen sind absolut positiv.“ Die Kombination aus souveränen Anbietern und Open Source ist aus seiner Sicht „ein Must-have in Sachen Cloud“.
Kommentar:
Die EU-Chatkontrolle wäre der Datenschutz-Fiebertraum
von Stefan Riedl
Wie man es dreht und wendet: Technische Aspekte der Souveränen Cloud scheinen einfacher lösbar zu sein, als die juristischen. Open Source, Gaia-X, Sovereign Cloud Stack – hier gibt es greifbare Lösungen. Doch wann werden die Juristen aufhören zu „meckern“? Wie real ist das Cloud-Act-Problem wirklich? Zuletzt gab es einen „Angemessenheitsbeschluss“ der EU-Kommission, der den transatlantischen Datenverkehr freiräumen soll. Der Cloud Act, der bei Datenhaltung im EU-Raum eine Rolle spielt, soll eh nur ab schweren Verbrechen greifen, was soll also der ganze Zirkus, könnte man durchaus fragen.
Auf der anderen Seite laufen sich die Datenschützer bereits warm, und solange vom Gesetzgeber Prozesse wie „Datenschutzfolgenabschätzungen“ gefordert werden, bleibt das „Verkaufsargument“ (die Anführungszeichen wurden bewusst gesetzt) Rechtssicherheit durch EU-Anbieter für viele Kunden bestehen. Und wenn man kein US-Hyperscaler ist, wird man das tendenziell eher gut finden. Auf der anderen Seite: Warum sollte man wie auch immer geartete Abhängigkeiten und Rechtsunsicherheiten in Kauf nehmen? Wie viel ist man bereit, dafür auszugeben? Was davon ist real, und was ist mit einem „Buhei-Faktor“ beladen, wie das Buzzword „Killswitch“, das nahelegt, die US-Cloud-Infrastruktur werde sich womöglich vom Rest der Welt abkoppeln. Wer das glaubt, lebt in einer Angstphantasie.
Wie heißt es so schön: Man soll auch vor der eigenen Türe kehren, also werfen wir einen Blick auf das Thema „Chatkontrolle“, welches vermutlich lange nicht vollständig vom Tisch sein wird. Sollte dieser Fiebertraum vom Ende der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Chat-Dienste – und damit dem Nummer-1-Kommunikationsmedium – wahr werden, kann man sich durchaus fragen, ob man bei US-Diensten nicht grundsätzlich besser aufgehoben ist, als in der Überwachungs-EU, die doch tatsächlich anlasslos eine KI über Chatverläufe laufen lassen will. Ohne VPN-Verbindung und ein gerüttelt Maß an zivilem Ungehorsam, den man allenfalls als Privatperson, nicht aber als Unternehmen aufbringen kann, wird das aber nicht gehen.
Was bleibt vom „Datenschutz-Standortvorteil EU“ eigentlich noch übrig, wenn beim Äquivalent zu privatem Briefverkehr digitale Umschläge aufgedampft, die Inhalte per KI gelesen, die Umschläge wieder zugeklebt und dann abgeschickt werden? Meiner Meinung nach nicht viel, denn die moralisch aufgeladene Attitüde zerbröselt dieser Tage bereits, weil so etwas ernsthaft erwogen wird.
Wer den Diskurs rund um die Chatkontrolle verfolgt, kann antizipieren, wie es ausgehen könnte: Nachdem die kritische Berichterstattung und der öffentliche Druck zu groß wurde, hat man seitens der verantwortlichen politischen Akteure die „anlasslose Chatkontrolle“ abgelehnt. Kurze Zeit später wird aber bereits munter mit dem Begriff „präventive Kommunikationsüberwachung“ derartiges begrüßt. Nachtigall, ich hör´ Dir trapsen.