„Sony Easy Garantie“ verbessert Partnerprogramm SERP Sony baut Schnellstraße zur Garantie und Beratungspauschale
Im Channelprogramm „Sony Europe Retail Partner“ (SERP) gibt es künftig einen schnellen Weg zur Herstellergarantie auf Elektronik ohne Zettelwirtschaft. Auch die Beratungspauschalen für Händler bieten einen Anreiz, Produkte gleich beim Verkauf zu registrieren.
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Garantie und Kaufbeleg – häufig sind das zwei Seiten einer Medaille. Aus Endkunden-Sicht ergibt sich aus dem Zusammenhang zwangsläufig eine „Zettelwirtschaft“, die nicht selten dazu führt, dass keine Garantie in Anspruch genommen werden kann.
Frustrierende Belegsuche
Die erfolglose Suche nach einem Kaufbeleg, der unauffindbar ist, haben wohl die meisten Elektronikfreunde bereits hinter sich. Aus Händlersicht kann das auch ärgerlich sein – schließlich kann dem Kunden in solchen Fällen ohne Beleg oft nicht weitergeholfen werden.
Mit der Sony Easy Garantie hat sich der japanische Elektronikkonzern dieser Problematik angenommen. Über die URL www.sony.de/partner können Händler im Partnerprogramm oder Konsumenten selbst ihre gekauften Produkte registrieren.
Vom PC bis zum MP3-Player
Mit diesem Schritt erhalten Konsumenten auf alle Produkte des SERP-Sortiments standardmäßig zwei Jahre Garantie. Darunter fallen neben Computern der Marke Vaio auch Fernseher, Camcorder, Digitalkameras oder MP3-Player. Eine Vorlage des Kaufbelegs ist dann für Garantieansprüche nicht mehr nötig.
Sony Europe Retail Partner
SERP steht für „Sony Europe Retail Partner“, das Partnerprogramm des Elektronikriesens, das 2012 aus dem deutschen SPP (Sony Partner Programm) hervorgegangen ist und auf europäische Ebene erweitert wurde. Vor Einführung der Sony Easy Garantie gewährte der Hersteller standardmäßig ein Jahr Herstellergarantie, die per Produktregistrierung um ein Jahr erweitert werden konnte. Durch die neue Herangehensweise, also wenn optimalerweise gleich beim Händler die Produktregistrierung vorgenommen wird, kann auch eine denkbare Gewährleistungslücke vermieden werden (siehe Kasten).
Beratungspauschale

Dieser Nachweis ist im Rahmen von SERP-Händlerkonditionen mit einer Beratungspauschalvergütung verbunden. Durch die Registrierung, bei der die Angabe von Name, Vorname und Postleitzahl nötig sind, werden die Daten samt digitalem Kaufbeleg im Marken-Mehrwertportal hinterlegt.
Der Endkunde erhält eine Garantieurkunde und der Händler eine Beratungsurkunde als Beleg.
Die bestehenden SERP-Verträge behalten in Hinblick auf die Änderungen weiterhin ihre Gültigkeit. Alle Teilnehmer an diesem Partnerprogramm werden schriftlich über die Anpassungen informiert.
Martin Winkler, Country Head von Sony Deutschland, kommentierte: „Mit der neuen Sony Easy Garantie wird das Programm vereinfacht und bietet unseren Handelspartnern zusätzliche Verkaufsargumente gegenüber den Konsumenten.“ □
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