Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) „Hätte, hätte, Lieferkette!“

Von Dr. Stefan Riedl

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Was-hätte-man-besser-machen-können-Diskussionen oder Was-wäre-wenn-Debatten kann man mit einem „Hätte, hätte, Fahrradkette!" beenden. Die Kernaussage lautet, dass Worte nach gemachten Fehlern auch nicht mehr weiterhelfen. Auch was Lieferketten angeht, müssen wohl einige alte Zöpfe abgeschnitten werden.

Das Lieferkettengesetz gilt ab Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, gefolgt vom Zeitpunkt Januar 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern.(Bild:  Golden Sikorka - stock.adobe.com)
Das Lieferkettengesetz gilt ab Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, gefolgt vom Zeitpunkt Januar 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern.
(Bild: Golden Sikorka - stock.adobe.com)

Wer auf Vorprodukte oder Rohstoffe aus dem Ausland angewiesen ist – und in Deutschland ist das eher die Regel als die Ausnahme – musste in den vergangenen Monaten schmerzlich feststellen, dass ein sinkendes Angebot die Preise erhöhte oder gar zu ausfallenden Lieferungen führte.

Warenwirtschaftssysteme und ERP-Software (Enterprise Resource Planning) kommen grundsätzlich mit derlei Szenarien zurecht und können beispielsweise eine der Situation angepasste Beschaffung, mit einer steigenden Anzahl an Lieferanten, abbilden. Doch was mit dem Lieferkettengesetz auf die Hersteller von ERP-Systemen sowie auf deren Kunden zukommt, sprengt mitunter die bislang begangenen Pfade.

Bedenken und Geltungsbereich

LkSG steht für Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Es nimmt in Deutschland tätige Unternehmen in die unternehmerische Pflicht, die Menschenrechte innerhalb der gesamten Lieferkette zu respektieren und zu gewährleisten. Es ist umstritten, ob diese Ziele auch in der Praxis, und nicht nur als Forderung auf geduldigem Papier, umgesetzt werden können oder lediglich zu ­einer wirtschaftlichen Benachteiligung betroffener Unternehmen führen.

Ungeachtet dessen wurde das deutsche ­Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz am 22. Juli 2021 veröffentlicht. In Kraft tritt es nun in zwei Stufen. Ab Januar 2023 gilt es für ­Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, gefolgt zu Januar 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern.

Zumindest Befürchtungen, dass mittelständische Betriebe ohne Rechtsabteilung überfordert sein könnten, werden durch diese Mitarbeitermindestgrößenvorgaben stark relativiert.

Lieferantenmanagement

Spezielle Software und Dienstleistungen in diesem Umfeld, liefert das Unternehmen Assent. Um die Vorschriften zu erfüllen, organisiert die Firma Daten in Zusammenhang mit Produktkonformität und dem Lieferantenmanagement.

„Das Software- und Service-Angebot bezieht sich dabei auf drei Bereiche: Produkt- und ­Material-Konformität, ESG-Kriterien und Handelsinformationen“, sagt Magnus ­Piotrowski, Manager, Regulatory & Compliance für Europa bei Assent.

Die Folge ist, dass die Hersteller die entsprechenden Informationen aus ihren Lieferketten einholen müssen, um potenzielle Risiken minimieren zu können

Magnus Piotrowski, Manager, Regulatory & Compliance für Europa, Assent

Menschenrechte und Umweltbelange

In der Sache definiert das LkSG gesetzliche Anforderungen. Das sind die sogenannten „geschützten Rechtspositionen“, die sich auf verschiedene internationale Konventionen beziehen. Auf der einen Seite sind das menschenrechtliche Risiken, wie das Verbot von Kinder- oder Zwangsarbeit oder das Verursachen von Grundwasserverunreinigung. Weitere umweltbezogene Risiken beziehen sich auf internationale Übereinkommen, zum Beispiel zu Quecksilber oder persistenten organischen Schadstoffen. „Die Folge ist, dass die Hersteller die entsprechenden Informationen aus ihren Lieferketten einholen müssen, um potenzielle Risiken minimieren zu können“, sagt Piotrowski. Das betreffe vor allem die mittelbaren, aber auch die unmittelbaren Lieferanten. Geschehen kann das sowohl durch direkte Kommunikation mit den Lieferanten, aber auch durch indirekte Mittel wie „Media Monitoring“. Das ist die Beobachtung von Medienberichten.

Projekte für den IT-Channel

Auf die Blockchain-Technologie setzt Assent derzeit noch nicht. Das sei aktuell noch keine Lösung für das Zusammentragen von komplexen Informationen in der Lieferkette. „Konventionelle Software bietet bessere Performance und Ergebnisse“, ist der ­Manager überzeugt. „Wie sich das Thema in Zukunft entwickelt, müssen wir sehen“

Unternehmen sollten das Jahr 2022 dazu nutzen, festzustellen, inwiefern sie betroffen sind, rät der Compliance-Spezialist, „und dann die Verantwortlichkeiten und Herangehensweise klären“. Assent arbeitet mit Partnern aus dem IT-Channel zusammen. Gemeinsam mit Systemintegratoren und Systemhäusern werden die Lösungen zur Informationsverwaltung in Lieferketten implementiert.

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