Interview mit Vertriebsleiter Jan Schneider

Asus treibt das Reseller-Geschäft voran

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Kommentar: Marktwirtschaft und Notebook-Preise

Stefan Riedl, Leitender Redakteur IT-BUSINESS (Archiv: Vogel Business Media)

Sogar auf den Eis-Werbetafeln am Kiosk steht hinter jedem Preis ein kleines Sternchen, das auf die Worte „unverbindliche Preisempfehlung“ hinweist. Denn Hersteller dürfen ihren Resellern – egal auf welcher Stufe der Handelskette sie stehen – im Grunde keine Preisvorgaben machen. Wenn es in der Marktwirtschaft Naturgesetze gäbe, wäre das eines.

Das ist auch der rechtliche Hintergrund für den Preis- und Margenverfall im Notebook-Bereich. Hersteller können bei frei handelbarer Ware, die im Großhandel erhältlich ist, nicht vorgeben, dass der eine oder andere Online-Händler, der wegen Preisdrückens negativ aufgefallen ist, außen vor bleiben soll. Genauso wenig können ihm Preise diktiert werden. Wenn ein windschiefer Online-Shop keine Rückstellungen bildet und auch sonst unseriös arbeitet, können Hersteller im Grunde nur prüfen, ob wegen einer der vielen Abmahnfallen im Netz der nötige Druck aufgebaut werden kann. Das ist die Peitsche, über die kaum gesprochen wird.

Die Zuckerbrot-Version hat Asus-Vertriebschef Jan Schneider im Interview beschrieben: Fachhändler im Partnerprogramm sind meist eh keine Preisdrücker und dank Bindung zum Unternehmen quasi „zahm“. Sie erhalten Backend-Boni und Umsatzprämien, sodass das reine Handelsgeschäft auch bei gedrückten Preisen noch Spaß macht.

Was die preisliche Abgrenzung zu Retailern und E-Tailern angeht, lässt sich auch – wie von Schneider beschrieben – mit variierenden Produkten für die verschiedenen Vertriebskanäle arbeiten, sodass ein direkter Preisvergleich nicht alleiniges Kaufkriterium bleibt. Das ist ein Kompromiss, weil trotzdem dieselben Produkte online auftauchen können. Aber manchmal gibt es nur Kompromisslösungen.

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