„Stechuhr-Urteil“ Arbeitszeit und Vertrauen

Von Dr. Stefan Riedl

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Systeme zur Arbeitszeiterfassung haben Hochkonjunktur, denn das Bundesarbeits­gericht hat entschieden, dass Arbeitszeiten erfasst werden müssen. Nichtsdestotrotz können bewährte Abmachungen in ­Hinblick auf Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit fortgeführt werden.

Ist künftig noch Vertrauensarbeitszeit möglich?(Bild:  kirill_makarov - stock.adobe.com)
Ist künftig noch Vertrauensarbeitszeit möglich?
(Bild: kirill_makarov - stock.adobe.com)

Die Arbeitszeiterfassung muss neu geregelt werden. Der Europäische Gerichtshof entschied schon 2019, dass Arbeitgeber in der EU ein Arbeitszeiterfassungssystem zur Verfügung stellen müssen, welches ­objektiv, verlässlich und allen zugänglich ist – ungeachtet dessen, ob dies von Arbeitnehmern und Arbeitgebern überhaupt gewünscht ist. Denn im Sinne von Home­office- und Vertrauensarbeitszeitregeln wurden vielerorts flexible Regelungen gefunden, mit denen sich alle Beteiligten angefreundet haben. Im September dieses Jahres präzisierte das Bundesarbeitsgericht, dass eben solche Arbeitszeit­erfassungssysteme in Deutschland eingeführt werden müssen – zunächst in einer Pressemitteilung, später mit einer ausformulierten Begründung.

Die Zahlen des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung belegen das. Deren Studie zeigt, dass 2021 in Deutschland 1,7 Milliarden Überstunden verzeichnet wurden und mehr als die Hälfte davon unbezahlt blieb.

David Padilla, CEO, Kenjo

Arbeitsschutz

„Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung“, sagte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, in der Verhandlung. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Das Bundesarbeitsgericht zog im Rahmen des Urteils nicht das Arbeitszeit-, sondern das Arbeitsschutz­gesetz heran. Arbeitgeber seien danach schon heute verpflichtet, „ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann“. Zeiterfassung sei auch Schutz vor Fremdausbeutung und Selbstausbeutung.

Flexible Modelle

David Padilla, CEO, Kenjo(Bild:  Kenjo)
David Padilla, CEO, Kenjo
(Bild: Kenjo)

Ist Vertrauensarbeitszeit künftig noch möglich? David Padilla, CEO bei Kenjo, einem Anbieter von HR-Software mit integrierter Arbeitszeiterfassung, geht davon aus: „Flexible Arbeitszeitmodelle wie die Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice verlassen uns so schnell nicht wieder“. Die ­Regelungen zum Arbeitsrecht im Koalitionsvertrag sehen vor, dass flexible Modelle weiterhin möglich sein müssen, begründet der CEO. Personalverantwortliche können Mehrarbeit kontrollieren, indem sie mit Zeitlimits arbeiten. So behalten sie den Überblick und können den Ausgleich von Überstunden automatisieren, ohne zu erfassen, ob der Mitarbeiter um 8 Uhr oder um 9:30 Uhr den Arbeitstag begonnen hat. Auch Kernarbeitszeiten lassen sich berücksichtigen.

Homeoffice und HR-Software

In Hinblick auf Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit findet Padilla, dass klare Vorgaben durch den Gesetzgeber nötig sind.

Laut dem Kenjo-CEO würden Statistiken aufzeigen, dass viele Unternehmen kein System für die Erfassung von Arbeitsstunden – einschließlich Überstunden – verwenden. „Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist das jetzt Pflicht. Hoffentlich werden Überstunden dadurch nachvollziehbarer!“, so der Manager. Eine neue Gesetzgebung sollte die Beschäftigten in Zukunft schützen. Denn da Mitarbeiter ihre Überstunden häufig nicht erfassen, werden diese zwangsläufig auch selten vergütet. „Die Zahlen des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung belegen das. Deren Studie zeigt, dass 2021 in Deutschland 1,7 Milliarden Überstunden verzeichnet wurden und mehr als die Hälfte davon unbezahlt blieb“, sagt Padilla. Arbeitnehmer haben jedoch je nach Vertragslage ein Anrecht auf einen Stundenausgleich oder eine Vergütung für Mehrarbeit. „Wir gehen von einer hohen Dunkelziffer aus, die in unseren Zahlen noch nicht einmal vorkommt. Deswegen ist die gesetzliche Grundlage so wichtig, um Arbeitnehmer zu schützen und dafür zu sorgen, dass alle ­geleisteten Überstunden gebucht und vergütet werden“, findet der CEO.

Kenjo bietet nach eigenen Angaben eine „All-in-One-HR-Software“, die darauf abzielt, den Verwaltungsaufwand der Personalabteilungen von KMUs zu reduzieren.

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