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Tipps für Betroffene
Betroffene Unternehmen, die jetzt von der ZPÜ wegen PCs 2011 bis 2013 angeschrieben wurden, müssen das Schreiben aber sehr ernst nehmen und sich rechtsanwaltlich beraten lassen! Es ist zu erwarten, dass die ZPÜ tatsächlich klagen wird, und zwar auch auf Verzugszinsen und Strafzuschläge!
Grundsätzlich ist die Erteilung von Auskunft über PCs in 2011 bis 2013 zu erwägen.
Wenn darüber hinaus erwogen wird, auch Zahlungen zu leisten, sollte das jedenfalls nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgen. Es ist heute noch völlig offen, in welcher Höhe für PC überhaupt eine Abgabe geschuldet ist; es kann also sein, dass sich die Forderungen der ZPÜ als deutlich überhöht erweisen. Allerdings bleibt auch bei einer Zahlung unter Vorbehalt fraglich, ob betroffene Unternehmen ihr Geld jemals tatsächlich von der ZPÜ zurückerhalten. Statt einer Zahlung könnte daher auch eine Hinterlegung des streitigen Betrags erwogen werden.
Die Drohung der ZPÜ mit der Forderung von Verzugszinsen und Strafzuschlägen ist nach Ansicht des ZItCo unberechtigt. Unternehmen, die im Mai, Juni oder Juli statt Auskunftserteilung und Zahlung mit der ZPÜ rechtzeitig eine Vereinbarung über die Verjährung (VVV) abgeschlossen haben, durften unsere Erachtens davon ausgehen, dass dadurch kein Verzug und kein Strafzuschlag ausgelöst wird. Die ZPÜ verhält sich unseres Erachtens insoweit widersprüchlich und rechtsmissbräuchlich; dies muss aber noch gerichtlich geklärt werden.
Rechtsberatung
Der ZItCo e.V. kann auch für seine Mitglieder keine einzelfallbezogene Rechtsberatung leisten und hat keine Möglichkeiten, das Vorgehen der ZPÜ zu verhindern oder zu beeinflussen. Jedes betroffene Unternehmen sollte sich seine Reaktion auf das Schreiben der ZPÜ genau überlegen und sich rechtsanwaltlich dazu beraten lassen.
Wenden Sie sich gegebenenfalls an Dr. Verweyen, KVLEGAL, verweyen@kvlegal.de / www.kvlegal.de, Telefon: 030/919040-36, der den ZItCo und Mitgliedsunternehmen des ZItCo ständig in Fragen der urheberrechtlichen Geräteabgaben berät und gegen die ZPÜ und die Verwertungsgesellschaften vertritt, und der mit den Vorgängen vertraut ist.
Dr. Urs Verweyen
Dr. Urs Verweyen, LL.M. (NYU) ist Rechtsanwalt und Attorney at Law (NY). Von 2006 bis 2011 war er Rechtsanwalt und Partner mit Schwerpunkt Prozessführung (Litigation) in den Bereichen Urheberrecht, Internet/neue Medien und IT in der Hertin Anwaltssozietät in Berlin. Von 1999 bis 2006 war er Unternehmensberater bei McKinsey & Company.

Seit 2009 berät und vertritt Urs Verweyen den Interessenverband mittelständischer Computer- und Hardwarehersteller und -importeure Zentralverband Informationstechnik und Computerindustrie e.V. (ZItCo) und eine Vielzahl von Herstellern, Importeuren und Händlern von PCs, Tablets, Smartphones und anderen Geräten zu den urheberrechtlichen Geräte- und Leermedienabgaben auf zum Beispiel PCs, Tablets, Drucker, Mobiltelefone, Unterhaltungselektronik und auf Leermedien wie CD- und DVD-Rohlinge, USB-Sticks und externe Festplatten; dazu führt er eine Vielzahl von Verfahren vor der Schiedsstelle Urheberrecht am DPMA, dem OLG München und dem BGH.
Weitere Artikel und Tipps von Dr. Urs Verweyen finden Sie in seinem Blog KVLEGAL.
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