Massenschreiben an Hersteller, Importeure und Händler ZPÜ versucht IT-Händler zum Einknicken zu bringen
Die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) verschickt derzeit per Einschreiben Zahlungsaufforderung unter anderem an IT-Händler. Grund dafür sind die Geräteabgaben für PCs. KVLEGAL und der ZItCo e.V. halten dieses Vorgehen jedoch für rechtswidrig.
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Angesichts der aktuellen Lage, stellt sich die Frage, ob sich die in der ZPÜ verbundenen Verwertungsgesellschaften als launenhafte und unzuverlässige Vertrags- und Geschäftspartner erweisen. Nachdem sie mit den Verbänden Bitkom und BCH (Bundesverband Computerhersteller) für „PCs“ und die Jahre 2011 bis 2013 im letzten Jahr eine Gesamtvertrag über die Urheberrechtsabgaben abschließen konnte, hatten sie noch im Mai, Juni oder Juli 2014 mit einer Vielzahl von Einzelunternehmen, die sich diesen Verträgen nicht angeschlossen hatten, Vereinbarungen über die Verlängerung der Verjährung (VVVs) abgeschlossen. Zweck: weder sollten die Unternehmen gezwungen sein, eine Zahlung leisten zu müssen, die dem Grunde und der Höhe nach weiterhin heftig umstritten ist; noch kann die ZPÜ ein Interesse daran haben, eine Vielzahl von Unternehmen in mehr oder weniger identischen Parallelprozessen zu verklagen. Es bestand und besteht also ein beiderseitiges Interesse daran, zunächst die Entscheidungen des BGH in den „Musterprozessen“ zu PCs abzuwarten.
ZPÜ versucht Drohkulisse aufzubauen
Offensichtlich hält die ZPÜ sich an dieses einvernehmliche Vorgehen nun nicht mehr: Sie hat jetzt eine Vielzahl von PC-Herstellern und Importeuren angeschrieben und unter Fristsetzung zur Erteilung von Auskünften und zur Zahlung der Geräteabgabe nach ihrem PC-Tarif (13,1875 Euro je „Verbraucher-PC“ und 4,00 Euro je „Business-PC“) aufgefordert.
Die betroffenen Unternehmen sollen sich bereits seit Mai,Juni oder Juli 2014 in Verzug befinden. Außerdem droht die ZPÜ an, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten und neben Verzugszinsen einen Strafzuschlag in Höhe des „doppelten Vergütungssatzes“ zu verlangen. Ersichtlich will die ZPÜ eine massive Drohkulisse aufbauen, um vor allen Dingen kleinere und mittelständische Unternehmen zum Einlenken zu bringen und die von ihr geforderten Abgabebeträge – die insbesondere der Höhe nach noch nicht bestätigt und weiterhin umstritten sind – de facto durchzusetzen! Dahinter steht auch, dass die ZPÜ sich gegenüber Bitkom und BCH sowie den in diesen Verbänden organisierten internationalen Großkonzernen HP, Dell, Apple unter anderem in den Gesamtverträgen verpflichtet hat, „die Vergütungen auch gegenüber Importeuren und Herstellern von PCs, die den PC-Gesamtverträgen nicht beigetreten sind …, durchzusetzen“, wie die ZPÜ mit Schreiben vom 11. Juni 2015 an Bitkom und BCH mitgeteilt hat.
Abgabeforderungen ist rechtswidrig
Der ZItCo (Zentralverband Informationstechnik und Computerindustrie) hält die aktuellen tariflichen Abgabeforderungen der ZPÜ für PC für deutlich überhöht und rechtswidrig, und hatte daher keinen entsprechenden Gesamtvertrag mit der ZPÜ und den Verwertungsgesellschaften abgeschlossen.
Die Frage, ob für PC eine Urheberrechtsabgabe geschuldet wird und in welcher Höhe ist weiterhin heftig umstritten und Gegenstand einer Vielzahl von Gerichtsverfahren, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind. Wie unter anderem das OLG München bereits festgestellt hat, sind die einseitigen Tarife der ZPÜ unverbindlich und der gerichtlichen Kontrolle unterworfen.
Der ZItCo (Zentralverband Informationstechnik und Computerindustrie) hat daher kein Verständnis für das Vorgehen der ZPÜ und Verwertungsgesellschaften, die durch Drohung mit Klagen, Strafzuschlägen und Strafzinsen versucht, kleine und mittelständische Unternehmen zu Zahlungen zu zwingen, die möglicherweise nicht geschuldet sind.
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