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Anfang Februar 2014 hat sich die ZPÜ an die großen internationalen Hersteller von Mobiltelefonen gewandt und ihnen vorgeschlagen, über die Vergütungen für Mobiltelefone zu verhandeln. Dabei ist die ZPÜ davon überzeugt, dass man, wenn man sich für die Zukunft einigt, auch die Ansprüche für die Vergangenheit regeln kann. Die auf dem Klageweg geltend gemachten Ansprüche der ZPÜ betreffen die Zeit ab dem 1. Januar 2004.
Auch wenn die ZPÜ davon ausgeht, dass die von ihr veröffentlichten Tarife vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung sowie der Marktpreise für Mobiltelefone grundsätzlich angemessen sind, hält sie Verhandlungen dennoch für sinnvoll. Gegenstand von Verhandlungen wäre eine Verständigung über die Höhe der Vergütungen, wozu die ZPÜ bereit ist. Dass eine derartige Verständigung oder Einigung möglich ist, hat der Abschluss von Gesamtverträgen für PCs gezeigt.
Lediglich ein Unternehmen hat der ZPÜ bisher offiziell mitgeteilt, dass es keine Verhandlungen wünscht. Alle übrigen Unternehmen haben auf das Verhandlungsangebot der ZPÜ nicht reagiert. Dieses Verhalten der Unternehmen lässt den Schluss zu, dass diese – unabhängig von der Situation in unseren Nachbarländern – weiterhin davon ausgehen, in Deutschland für Mobiltelefone keine Vergütungen zahlen zu müssen. Es geht den Unternehmen um die Ablehnung der Vergütungspflicht dem Grunde nach, nicht um die Vergütungshöhe. Bei einer solchen grundsätzlichen Verweigerungshaltung spielt die Höhe der Tarife der ZPÜ keine Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jürgen Becker
Gesellschaftervertreter der ZPÜ
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