Rechtssicher mit Qualitätsversprechen punkten Werben mit »Made in Germany«

Autor / Redakteur: Rechtsanwalt Max-Lion Keller / Katrin Hofmann

Die Bezeichnung eines Produkts als »Deutsche Ware«, »Deutsches Erzeugnis« oder »Made in Germany« wird gerne als Verkaufsargument genutzt. Wann mit dem Slogan geworben werden darf oder auch nicht, ist allerdings wettbewerbsrechtlich relevant.

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Deutsche Produkte genießen in Deutschland und im Ausland einen guten Ruf, insbesondere was ihre Qualität anbelangt. Nur, wo ist die Grenze zu ziehen? Was gilt etwa, wenn Teile eines Geräts im Ausland produziert worden sind? Wie dürfen Produkte beworben werden, die zwar in Deutschland, nicht aber von einem deutschen Unternehmen hergestellt worden sind? Relevant sind diese Fragestellungen vor allem für das Verbot der irreführenden Werbung gemäß Paragraf fünf des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Für Erzeugnisse, die in Deutschland hergestellt worden sind, ist die Bezeichnung »Deutsches Erzeugnis« oder »Deutsche Ware« grundsätzlich gerechtfertigt. Allerdings stellt sich die Frage, wann ein Erzeugnis als in Deutschland hergestellt gilt.

Nicht notwendig ist für die zulässige Bezeichnung als »Deutsches Erzeugnis« beziehungsweise »Made in Germany« jedenfalls, dass der vollständige Fertigungsprozess vom gedanklichen Entwurf bis zur endgültigen Fertigstellung in Deutschland stattgefunden hat: Was übrigens in der heutigen Zeit der globalisierten Wirtschaft überhaupt nicht mehr sinnvoll zu fordern wäre.

Teilfertigung im Ausland erlaubt

Wichtig ist nur, dass der maßgebliche Herstellungsprozess, bei dem das Produkt seine bestimmenden Eigenschaften erhält, in Deutschland statt findet. Beispielsweise müssen nicht alle Einzelteile eines Fahrzeuges in Deutschland hergestellt worden sind. Es reicht aus, dass die einzelnen Teile in Deutschland zum Auto zusammengesetzt worden sind. Somit ist es nicht notwendig, dass bei Produkten auch die Rohstoffe oder die Vorprodukte beziehungsweise Einzelteile aus Deutschland stammen. Es reicht vollkommen aus, dass in Deutschland die – für den Wert des Produktes entscheidende – Endfertigung stattfindet.

Wie Gerichte die Rechtslage beurteilen und ob auch Firmen mit ausländischem Hauptsitz berechtigt sind, mit »Made in Germany« zu werben, erfahren Sie auf der nächsten Seite.

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