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Kann man nicht einfach mehr Zinsen verlangen, als gesetzlich erlaubt?
„In der Frage liegt schon die Antwort. Etwas, was nicht erlaubt ist, darf man nicht einfach so tun – schlimmstenfalls droht hier sogar eine Strafbarkeit wegen Betruges. Die Frage muss daher lauten: Kann ich nicht einfach mehr Zinsen verlangen, als mir das Gesetz an Verzugszinsen zuerkennt? Ja und Nein. Zuerst einmal gibt es grundsätzlich keinen Zinseszins von Verzugszinsen, die man vom Schuldner verlangen kann. Und ‚Ja‘, es gibt Fälle, wo man auch eine höhere Verzinsung geltend machen kann. Um das ‚Nein‘ aber vorweg zu nehmen – ‚einfach so‘ kann man auch bei nachfolgenden Fällen nicht handeln, die Grundlage dafür muss nachgewiesen werden! Beispiele hier sind:
- Muss man mindestens einen Bankkredit in Höhe der fälligen Forderung in Anspruch nehmen, den man sonst zurückgeführt hätte (insbesondere bei Kontokorrentkrediten), und kann das nachweisen, so können die entstandenen Kreditzinsen als Schadensersatz gefordert werden, soweit sie die Verzugszinsen übersteigen.
- Hätte man den Betrag aus der Forderung anlegen und höhere Zinsen dafür bekommen können, die einem nun, weil der Schuldner nicht gezahlt, nachweislich verloren gegangen sind, kann man die entgangenen Anlagezinsen als Schadensersatz geltend machen, soweit sie über die Verzugszinsen hinausgehen.
- Hat man vertraglich im Falle eines Verzugs (wirksam) höhere Zinsen vereinbart, so kann man diese geltend machen (Vertrag = Nachweis).“
Ist es sinnvoll, die Höhe der Zinsen schon in den Geschäftsbedingungen zu vereinbaren?
„Generell muss die Höhe der Zinsen nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt werden, da sie gesetzlich geregelt ist. Möchte man höhere Zinsen festlegen als die gesetzlichen, kann man das grundsätzlich tun. Allerdings bestehen hier insbesondere für Allgemeine Geschäftsbedingungen enge Grenzen: Nicht nur dürfen die festgelegten Zinsen nicht sittenwidrig hoch sein; die Vereinbarung darf auch nicht überraschend erfolgen oder den anderen Teil unangemessen benachteiligen. Vor allem gegenüber Verbrauchern dürfen die vereinbarten höheren Zinsen den typischerweise entstehenden Zinsschaden nicht übersteigen (was beim gegenwärtigen Zinsniveau wenig Spielraum lassen dürfte) und muss der Vertrag dem Schuldner ausdrücklich gestatten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.“
Kann ich Verzugszinsen auch noch nachträglich berechnen?
„Ja. In § 288 BGB heißt es, dass eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist. Verzugszinsen stehen einem also von Gesetzes wegen zu und können auch nachträglich noch gefordert werden.“
Was tun, wenn der Kunde zwar die Hauptforderung begleicht, die Zinsen jedoch nicht?
„Hier kann die eben gegebene Antwort noch einmal zitieren werden: Zinsen für eine Geldschuld während des Verzugs sind gesetzlich verankert. Daher darf man Verzugszinsen auch einfordern und gegebenenfalls auch vor Gericht geltend machen. Besser wäre es natürlich, man könnte sich außergerichtlich einigen. Unter Umständen kann hier eine Beratung und/oder Beauftragung eines Fachmannes wie Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen weiter helfen. Säumigen Zahlern selbst hinterher zu laufen, kostet Nerven, Zeit, Geld und Personal.“
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