Bremer Inkasso: Zinsen verlangen und richtig berechnen

Verzugszinsen stehen Ihnen zu!

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Wie kann man Zinsen berechnen?

„Dazu vorab ein paar grundsätzliche Dinge: Ab Fälligkeit einer Forderung anfallende Zinsen bezeichnet man als Fälligkeitszinsen. Kaufleute können für Forderungen aus beidseitigen Handelsgeschäften solche Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 Prozent pro anno berechnen, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde. Verzugszinsen, die zwischen Kaufleuten typischerweise höher ausfallen und die auch von Verbrauchern geschuldet werden, können demgegenüber erst ab Zahlungsverzug geltend gemacht werden, also zum Beispiel ab Zugang der ersten Mahnung. Im Geschäftsverkehr werden Verzugszinsen häufig sogar erst ab der zweiten Mahnung in Rechnung gestellt.“

Berechnung von Verzugszinsen – ein Beispiel:

Unternehmer X hat einem Kunden Y (Verbraucher) Ware geliefert. Die Rechnung beträgt 500 Euro. Im Vertrag war ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Erhalt der Ware vereinbart. Geliefert wurde am 29.06.2015. Fällig war die Rechnung daher am 13.07.2015. Da das nach dem Kalender bestimmbare Zahlungsziel vertraglich vereinbart war, musste Unternehmer X nicht mahnen, um Y in Verzug zu setzen. X wartete noch bis zum 03.08.2015 auf einen Geldeingang und schickte Y dann eine Mahnung zuzüglich der bis dahin angefallenen Verzugszinsen.

Diese berechnete er nach einer Formel: K (500 €) x P (4,17) x T (20) : 100 (Prozentpunkte) : 360 (Tage pro Jahr (30 Tage pro Monat) / kaufmännisch) = Verzugszinsen, die Unternehmer X dem Kunden Y bisher berechnen darf. (K = 500 € offene Hauptforderung, P = 5 Punkte [Y ist Verbraucher] über dem Basiszinssatz von -0,83, also 4,17) und T = 20 Verzugstage, 14.07.2015 – 03.08.2105) 500 x 4,17 x 20 = 41.700 : 100 : 360 = 1,16 € Verzugszinsen.

„Das sieht schwieriger aus, als es ist. Es gibt auch unterschiedliche Zinsrechner im Internet, bei deren Nutzung man aber doch selbst wissen und verstehen sollte, was da wie berechnet wird. Wurde vertraglich einen anderer Zinssatz vereinbart, kommt dieser zur Anwendung.“

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