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Patriot Act
Die juristische Komponente liegt vor allem im Patriot Act, der US-amerikanische Unternehmen in Kombination mit Geheimgerichtsbeschlüssen zur stillschweigenden Kooperation verpflichten kann. G-Data-Vorstand Frank Heisler beschreibt die Situation im Interview mit IT-BUSINESS wie folgt: „US-amerikanische Unternehmen sind per Gesetz zu einer Kooperation mit der NSA verpflichtet. Seit 2001 ist dies im Patriot Act geregelt. Überträgt man diese generelle Verpflichtung auf amerikanische IT-Security-Hersteller, wie beispielsweise Virenschutz-Hersteller, so wären auch diese zu einer Kooperation mit den Geheimdiensten verpflichtet.“ Eine effektive Abwehr von Cyberspionage gegen Unternehmen sei dadurch deutlich erschwert, so der G-Data-Vorstand. „Auch die Sicherheit von Daten, beispielsweise von Business- oder Konstruktionsplänen, ist so nicht gewährleistet“, schlussfolgert Heisler.
Deutscher Rechtsstand
Auch eine IT-Security-Lösung, die nur aus Deutschland kommt, bietet aus strukturellen Gründen und den womöglich nicht vollends bekannten Möglichkeiten der Dienste keine Sicherheitsgarantie – das sei an dieser Stelle betont. Aber einen Vorteil bietet ein Rechtsstand in Deutschland: Der Anbieter kann nicht über das juristische Vehikel des Patriot Act oder ähnlicher Gesetze zur stillschweigenden Kooperation gezwungen werden.
IT-BUSINESS widmete sich diesem Thema bereits in der Titelstory der Ausgabe 2/14 (Teil 1 und Teil 2).
Thomas Fischer, Geschäftsführer des Software-Herstellers TecArt aus Deutschland schilderte dabei, den Hintergrund wie folgt: „Sagen wir mal so: Ein Firmensitz in Deutschland mit Datenhaltung in Deutschland sorgt vor dem Hintergrund der Patriot-Act-Problematik und dem breit diskutierten Thema „digitale Wirtschaftsspionage“ inzwischen bei vielen IT-Entscheidern für ein besseres Bauchgefühl.“
Institutionalisierung

Teletrust
Neben dem Label „IT Security made in Germany“ ist Teletrust mit Hauptsitz in Berlin unter anderem für die Expertenzertifikate „Teletrust Information Security Professional“ (T.I.S.P.) und „Teletrust Engineer for System Security“ (T.E.S.S.) zuständig. □
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