Unabdingbare Vertrags-Bestandteile, häufigste Defizite, passende Service Level Agreements Strittige Punkte in Outsourcing-Verträgen vermeiden
Im Interview mit IT-BUSINESS erklärt der Outsourcing-Rechtsexperte Jan Geerts Meents, welche Stolperfallen in Verträgen häufig zum Streit führen und wie man diese sicher umgehen kann.
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ITB: Sollten Systemhäuser bei Vertragsverhandlungen jeden noch so kleinen Vorteil für sich herausarbeiten?
Meents: Das Systemhaus als auch der Auftragnehmer haben ein gemeinsames Interesse daran, dass das ITK-Projekt erfolgreich verläuft. Zwar kann es im Vorfeld durchaus zu längeren Verhandlungen über Details kommen. Allerdings sollte es im Interesse beider Parteien sein, Pflichten und Rechte vertraglich so zu verankern, dass die enthaltenen Klauseln die Erwartungen beider Seiten ausgeglichen berücksichtigen. Angemessene Verträge für beide Parteien sind das Ziel.
ITB: Was sind unabdingbare Vertrags-Bestandteile?
Meents: Outsourcing-Verträge sollten in allererster Linie eine klare, saubere Beschreibung der Leistungen und eindeutige Angaben über die Vergütung enthalten. Wesentlich ist hierbei, dass sowohl der Vertragsgegenstand, beschrieben wird als auch eine klare Abgrenzung zu Tätigkeiten erfolgt, die nicht Bestandteil des Projekts sind. Am häufigsten gibt es Lücken in der Praxis bei der Leistungsbeschreibung, weil die am Vorhaben Beteiligten im Vorfeld nicht sicher sind, was tatsächlich gebraucht wird oder auch nicht. Klarheit – so weit wie möglich – ist hier aber essentiell.
ITB: Auf welche Aspekte sollten speziell Systemhäuser achten?
Meents: IT-Dienstleister sollten nötige Mitwirkungspflichten der Kunden definieren, wie den Zutritt zu Räumlichkeiten, die Bereitstellung notwendiger Informationen durch Mitarbeiter und den Zugang zu geschäftskritischen Daten. Natürlich sollten auch die finanziellen Aspekte geregelt werden.
ITB: Was ist bei länger andauernden Projekten zu beachten?
Meents: Besonders bei länger laufenden Verträgen sind Regelungen zum Change-Request-Verfahren nötig. Denn über einen Projektzeitraum über mehrere Jahre hinweg können sich neue Anforderungen ergeben. Es sollte festgelegt werden, dass jede Partei das Recht hat, Änderungen vorzuschlagen, die dann besprochen werden. Noch wichtiger ist es allerdings, Regeln für den Fall der Eskalation festzulegen, wenn die Projektbeteiligten sich nicht einig werden, zum Beispiel Regeln dazu, wie das Verfahren abläuft, ob und wann beispielsweise ein Mediator eingeschaltet wird.
Ob Vertragsmuster verwendet werden können, wie sichergestellt wird, das Service Level Agreements nicht ausufern und mehr über die häufigsten Streitpunkte, erfahren Sie auf Seite zwei.
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