Für mehr Innovation und Wettbewerb in der EU soll das Potenzial industrieller Daten besser genutzt werden. Dazu stellte die EU-Kommission am Mittwoch ein neues Datengesetz (Data Act) vor, das den fairen Zugang zu Daten, die bei der Nutzung von Geräten mit Internetzugang entstehen, regeln soll.
Daten sind das Gerüst für künftige Innovation. Damit von diesem „Rohstoff“ alle profitieren können, hat die EU den Data Act entworfen.
(Bild: Opu-stock.adobe.com)
Bislang bleiben nach Angaben der Brüsseler Behörde 80 Prozent der industriellen Daten in der EU ungenutzt. Sie erwartet, dass die neuen Regeln bis 2028 für einen Zuwachs des EU-Bruttoinlandsprodukts von 270 Milliarden Euro sorgen. Zunächst einmal müssen die EU-Staaten und das Europaparlament jedoch über das Datengesetz verhandeln und eine gemeinsame Linie finden.
Das Gesetz, das mehreren anderen Digital-Initiativen der EU-Kommission folgt, soll nach Angaben der Behörde rechtliche, wirtschaftliche und technische Probleme beim Zugang der Daten klären. Für Betriebe sind dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag zufolge bei der stärkeren Nutzung von Daten vor allem rechtliche Unsicherheiten das größte Problem. „Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen werden überproportional stark belastet“, sagte Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben am Mittwoch. Vereinfachte Vorschriften oder Ausnahmeregelungen seien dringend erforderlich.
Bislang ist nach Angaben der EU-Kommission häufig unklar, wer was mit den Daten tun dürfe, die etwa bei der Nutzung einer vernetzten Spül- oder Industriemaschine entstehen. In vielen Fällen sähen Verträge auch vor, dass alle Daten nur vom Hersteller genutzt werden dürfen. Der Data Act soll Verbraucherinnen und Verbrauchern, aber auch Unternehmen mehr Kontrolle geben.
Die EU-Kommission nannte das Beispiel eines Autobesitzers, der künftig entscheiden können soll, Daten mit seiner Versicherung zu teilen. Datensets vieler Nutzer könnten demnach auch zur Entwicklung neuer digitaler Dienste beitragen. Verbraucher könnten zudem davon profitieren, dass Reparaturen oder Ersatzteile durch neue Anbieter besser und günstiger werden. Auch Fabriken, landwirtschaftliche Betriebe und Bauunternehmen könnten einen Nutzen daraus ziehen. Die EU-Kommission sagt durch die Echtzeit-Analyse von Daten Einsparungen von 10 bis 20 Prozent im Verkehrs-, Gebäude- und Industriesektor bis 2025 voraus.
Schutz von KMU
Kleine und mittlere Unternehmen sollen dem Vorschlag zufolge vor unfairen Verträgen der Geräte-Hersteller geschützt werden. Zugleich soll verhindert werden, dass die Daten auf eine Weise genutzt werden, die das Geschäft der Hersteller beeinträchtigen.
In Ausnahmefällen wie einer Gesundheitskrise oder einem Waldbrand sollen auch öffentliche Behörden vom neuen Datengesetz profitieren. Unternehmen in Besitz von Daten wären dann verpflichtet, die Daten bereitzustellen. Nutzerinnen und Nutzer von Cloud-Diensten sollen mit ihren Daten zudem einfacher zu anderen Diensten wechseln können.
Die Auswirkungen der Kommissionsvorschläge dürften groß sein. Sie würden „die Spielregeln der Data Economy grundlegend“ verändern, sagte etwa David Bomhard, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Noerr und Experte für künstliche Intelligenz und Datenökonomie. Er spricht von „erheblichen Auswirkungen auf die Kommerzialisierbarkeit von Daten und die Gestaltung von Datenlizenzverträgen“.
Zugleich müssen sich die Hersteller smarter Produkte auf zahlreiche technische und rechtliche Herausforderungen einstellen, wie Michael Kraus, Rechtsanwalt für Informationstechnologierecht bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, sagte. „Sie müssen ihre Produkte und Services so gestalten, dass sie technisch den Zugang zu den Daten ermöglichen. Rechtlich treffen sie unter anderem Transparenz- und Informationspflichten.“ Entsprechend traf der Vorschlag auf Ablehnung des Verbands der Automobilindustrie. „Der Data Act droht, zum Hemmschuh für die Industrie in Europa zu werden und sie in ihrer globalen Wettbewerbsfähigkeit massiv einzuschränken“, warnte Präsidentin Hildegard Müller. Europa solle „auf marktgetriebene Innovationen und freiwillige Kooperationen und Plattformen setzen“.
Stimmen aus der Wirtschaft zum Data Act
Dr. Michael Kraus, Partner und Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland: „Der Data Act setzt einen sektorübergreifenden Rechtsrahmen für den Zugang zu Daten und deren Nutzung. Er kann dadurch zu einem wichtigen Innovationstreiber, vor allem für datengetriebene Geschäftsmodelle, werden, da er Unternehmen, insbesondere Start-ups, einen breiten Zugang zu Daten ermöglicht. Auf die Hersteller von sogenannten smarten Produkten, vom vernetzten Küchengerät über den Sprachassistenten bis hin zum Auto, kommen zahlreiche technische und rechtliche Herausforderungen zu. Sie müssen ihre Produkte und Services so gestalten, dass sie technisch den Zugang zu den Daten ermöglichen. Rechtlich treffen sie unter anderem Transparenz- und Informationspflichten. Gleichzeitig müssen sie die datenschutzrechtlichen Regelungen für personenbezogene Daten einhalten und ihre Geschäftsgeheimnisse schützen. Das ist kein leichtes Unterfangen.“
Stand: 08.12.2025
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Philippe Heinzke, Partner und Rechtsanwalt bei CMS: „Der Data Act schafft neuen bürokratischen Aufwand für Unternehmen. Smarten Produkten muss zukünftig ein Beipackzettel beigelegt werden, der den Nutzer über die Datenverarbeitung und seine Rechte informiert. Der Gesetzgeber schafft damit weitere Informationspflichten, die nun auch noch zusätzlich zur Datenschutzinformation erteilt werden müssen. Die Erfahrung aus dem Datenschutzrecht zeigt, dass ein Übermaß an Information nicht zur Transparenz beiträgt.“
Marc Fliehe, Bereichsleiter Digitalisierung beim TÜV-Verband: „Bei der Entwicklung von KI-Anwendungen entscheiden Qualität und Menge der Trainingsdaten über die Sicherheit des Endprodukts. Der Data Act vereinfacht den Zugang zu entsprechend hochwertigen Daten. Für das Training der Algorithmen ist das von entscheidender Bedeutung. Besonders bei KI-Anwendungen mit hohem Risikopotenzial ist die Qualität der Daten relevant: Hier müssen klare Qualitätskriterien an die Daten definiert und eingehalten werden.“
Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung: „Insbesondere die notwendigen Investitions- oder Projektkosten, damit Daten auch sinnvoll in ihrem Kontext überhaupt von einem Marktteilnehmer zu einem anderen fließen können, müssen sinken. Diese Kosten zur Datenteilung sind noch unverhältnismäßig groß.“
Bitkom-Präsident Achim Berg: „Wir begrüßen das Ziel des Data Act, das Datenteilen voranzubringen, die Datenverfügbarkeit zu stärken und so die Grundlagen einer leistungsfähigen Datenwirtschaft zu legen. Jetzt kommt es auf die Ausgestaltung an – und darauf, die unterschiedlichen Interessen so auszutarieren, dass von einem Datenaustausch alle profitieren. Kritisch sehen wir die vorgesehenen Eingriffe in die Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen. So ist unter anderem ein Verbot bestimmter Regeln in Standardverträgen für das Datenteilen vorgesehen. Bei der Weitergabe von Unternehmensdaten an die öffentliche Hand muss nachgebessert werden, um die Prinzipien der Marktwirtschaft zu erhalten. Verbesserungsbedarf besteht auch bei der Frage, wie man Geschäftsgeheimnisse unter den Bedingungen einer Pflicht zum Datenteilen schützen kann. Skeptisch sehen wir zudem die geplanten neuen Kompetenzen der EU-Kommission zur Vorgabe von Standards für Cloud-Dienste und Datenräume.“