US-Clouds im Visier: über digitale Souveränität bei der Datenspeicherung angesichts der Herausforderungen bei amerikanischen Hyperscalern. Warum europäische Unternehmen ihre Datenstrategien überdenken müssen – und Alternativen zum US-Monopol.
Datensouveränität bedeutet vor allem eins: Die Hoheit über seine Daten wiederzugewinnen.
Wie war das doch lange Jahre schön, die Unternehmen aus den USA waren Motor des IT-Fortschrittes und man fühlte sich sicher, verzieh dem bisher zuverlässigen Partner auch Schwächen im Datenschutz und akzeptierte verschiedenen Philosophien. All das spiegelte sich in den Diskussionen zu „Safe Harbor“, „Schrems I“ und „Privacy Shield“ wider. Doch ob das aktuelle „Data Privacy Framework“ belastbar ist oder von Trump storniert wird, bleibt offen, worin sich die grundlegende Schwierigkeit in der Zusammenarbeit symbolisch widerspiegelt.
Nichtsdestotrotz war und ist die Speicherung und Verarbeitung von Daten in diversen US-Clouds bis heute für viele Unternehmen und Organisationen unverzichtbar. Lange waren die Hyperscaler aus den USA das Mittel der Wahl und vermeintlich eine sichere und wirtschaftliche Lösung, die zudem dem Zeitgeist huldigte. Wer es nicht tat, war eigentlich in den Augen vieler nicht auf dem Stand der Technik.
Man denkt um und ganz egal, was die europäischen Verträge sagen, letztlich unterliegen die US-Unternehmen dem US-Recht und sich gegen die eigene Regierung zu stellen, kann im Trump-Universum schnell zu negativen Folgen führen oder gigantische Regierungsaufträge gefährden. Besonders im Zuge der aktuellen politischen Entwicklungen in den USA sind europäische Unternehmen gefordert, ihre Datenstrategien kritisch zu hinterfragen.
Risiken der Datenspeicherung bei US-Hyperscalern
Amerikanische Cloud-Anbieter unterliegen den Gesetzen der USA, insbesondere dem Cloud Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act). Dieser erlaubt es US-Behörden, auf gespeicherte Daten zuzugreifen – auch wenn diese auf Servern außerhalb der USA liegen. Dies birgt erhebliche Risiken:
Möglicher Zugriff durch US-Behörden: Europäische Unternehmen haben keine vollständige Kontrolle über ihre Daten, da amerikanische Geheimdienste potenziell Zugriff haben können.
Eingeschränkte Datenschutzkonformität: Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) verlangt strenge Schutzmaßnahmen für personenbezogene Daten, die bei Nutzung von US-Cloud-Anbietern nicht immer gewährleistet sind.
Abhängigkeit von ausländischen Anbietern: Die Konzentration auf wenige globale Anbieter führt zu einer Abhängigkeit, die langfristig Risiken für europäische Unternehmen darstellt.
Politische Unsicherheiten: Die neue US-Regierung hat noch keine klare Linie in Bezug auf Datenschutz und internationale Datentransfers gezeigt. Ein plötzlich verschärfter Zugriff auf Daten durch amerikanische Stellen bleibt ein Risiko.
Wenn eine staatliche Stelle es also ernst meint, kann sie das Unternehmen unter Umständen zwingen, den Zugriff zu ermöglichen. Man denke auch an die Überwachung durch die Geheimdienste (etwa im Rahmen des Überwachungsprogramms „PRISM“). Wem das Risiko zu groß ist, sollte sich um echte Alternativen kümmern. Die Lösung sieht je nach Situation überall anders aus.
Die Rolle der Verschlüsselung für mehr Sicherheit
Eine Möglichkeit, diese Risiken zu minimieren, ist der Einsatz von starken Verschlüsselungstechnologien. Durch den gezielten Einsatz von Verschlüsselung können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Daten auch dann geschützt sind, wenn sie sich auf Servern außerhalb ihrer Kontrolle befinden:
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Daten werden bereits beim Sender verschlüsselt und erst beim Empfänger entschlüsselt. Selbst wenn sie in der Cloud gespeichert sind, bleibt ihr Inhalt unlesbar.
Client-seitige Verschlüsselung: Unternehmen können Daten verschlüsseln, bevor sie in die Cloud hochgeladen werden. Damit ist ein Zugriff durch den Cloud-Anbieter oder Dritte unmöglich.
Krypto-Management und Schlüsselverwaltung: Die Kontrolle über die kryptografischen Schlüssel sollte immer beim Unternehmen verbleiben, um eine vollständige Hoheit über die Daten zu gewährleisten.
Homomorphe Verschlüsselung: Diese moderne Technik erlaubt es, Daten zu verarbeiten, ohne sie zu entschlüsseln. Dadurch kann Cloud Computing genutzt werden, ohne Sicherheitsrisiken einzugehen.
Digitale Souveränität durch europäische Alternativen
Um den Herausforderungen der Abhängigkeit von US-Cloud-Diensten zu begegnen, setzen immer mehr Unternehmen auf europäische Alternativen wie Gaia-X, Nextcloud oder souveräne Cloud-Lösungen. Diese bieten folgende Vorteile:
Nutzung von Anbietern wie „Telekom Cloud“ oder „Noris Networks“, die deutschen Datenschutzbestimmungen unterliegen.
Die Bedeutung eines soliden Backup-Konzepts
Ein zentraler Bestandteil einer sicheren Datenspeicherung ist ein durchdachtes Backup-Konzept. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Daten jederzeit verfügbar und vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind. Wichtige Prinzipien hierbei sind:
Das 3-2-1-Prinzip: Drei Kopien der Daten, auf zwei unterschiedlichen Medientypen, eine davon extern (zum Beispiel in einem unabhängigen Rechenzentrum).
Georedundante Speicherung: Backups sollten an unterschiedlichen geographischen Standorten gesichert sein, um Ausfälle durch Naturkatastrophen oder Cyberangriffe zu minimieren.
Regelmäßige Integritätsprüfungen: Backups sollten auf ihre Vollständigkeit und Wiederherstellbarkeit getestet werden.
Versionierung und Schutz vor Ransomware: Backups müssen vor Manipulation durch Schadsoftware geschützt sein, indem alte Versionen erhalten bleiben.
Ein effektives Datenspeicherungs- und Backup-Konzept sollte immer Bestandteil eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) sein. Mit Blick auf die Risiken der USA-Entwicklungen verschieben sich eigentlich nur Ziele und Optionen und die Konzepte sind anzupassen. Es geht um:
Ganzheitliche Sicherheitsstrategien: Datenverfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit werden systematisch geschützt.
Regelmäßige Risikoanalysen: Potenzielle Schwachstellen werden frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Absicherung definiert. Dazu zählen auch Risiken aus Ländern, in denen die Daten liegen.
Dokumentierte Prozesse und Verantwortlichkeiten: Ein gut geführtes ISMS stellt sicher, dass klare Regeln und Verantwortlichkeiten für Datensicherheit und Backups existieren.
Freiheit der Entscheidung
Die freie Entscheidung einer sicheren Lösung muss sich jedes Unternehmen vorbehalten, sie ist nur dann souverän in ihren Entscheidungen, wenn sie ohne unzumutbare Risiken „Nein“ sagen kann zu den Hyperscalern. Zu der Datensicherheit als Anforderung gesellt sich damit auch die Datensouveränität.
Aktuell ist die Schwarz Digital GmbH (auch bekannt als Schwarz Digits) ist die digitale Einheit der Schwarz Gruppe, einem der größten Handelskonzerne weltweit. Sie ist gleich mit Vollgas in die Richtung der Eigenständigkeit gegangen und hat in eine eigene Lösung des Problems mit eigenen Rechenzentren investiert und bietet heute unter anderem KI-Lösungen sowie Sicherheitsdienstleistungen an. Ein Kompetenzzentrum zu den digitalen Themen wird aktuell in Heilbronn aufgebaut, Partnerschaften mit Universitäten und Anbietern von KI-Lösungen fördern die Entwicklungen. Die Schwarz Gruppe bietet heute ihre autarken Lösungen über die „Schwarz Digits“ auch Dritten an und macht ein Geschäft daraus – mit wachsendem Erfolg bei deutschen Kunden, die ihre Abhängigkeit von den USA reduzieren wollen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Fazit
Die Nutzung von US-Hyperscalern birgt unter Umständen erhebliche Risiken für Datenschutz und die digitale Souveränität, insbesondere vor dem Hintergrund der unsicheren politischen Entwicklung in den USA. Unternehmen sollten gezielt deutsche und europäische Alternativen prüfen, um ihre Unabhängigkeit zu sichern. Denn ob auf Mister President Verlass ist, weiß niemand so genau, zudem ändert es sich je nach Tagesform. Will man davon abhängig sein?
* Der Autor Klaus Kilvinger ist Geschäftsführender Gesellschafter der Opexa Advisory GmbH, ein auf die Themen Cyber- und Informationssicherheit, sowie deren Integration in Geschäftsprozesse spezialisiertes Beratungsunternehmen mit Hauptsitz in München. Als zertifizierter IT-Security Manager, IT-Security Beauftragter sowie Datenschutzbeauftragter ist er seit über 30 Jahren in der IT-Branche aktiv und verfügt über ein breites anwendungsbezogenes Erfahrungswissen im IT-Projektgeschäft sowie Fachwissen in der Software-Qualitätssicherung. Die Informationssicherheit im nationalen und internationalen Umfeld ist sein Zuhause.