Digitale Souveränität sichern Reform statt Aufweichung: DSGVO praxistauglich machen

Von Ira Zahorsky 4 min Lesedauer

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Eine Bitkom-Umfrage zur DSGVO ergab, dass Unternehmen eine Datenschutz-Reform befürworten und gleichzeitig befürchten, dass Datenschutz die Digitalisierung und die KI-Entwicklung in Europa hemmt. Befürwortet der Verband die Aufweichung der DSGVO?

Kommt der Wunsch nach einer Nachbesserung der DSGVO einer Aufweichung des Datenschutzes gleich?(Bild:  Dall-E / KI-generiert)
Kommt der Wunsch nach einer Nachbesserung der DSGVO einer Aufweichung des Datenschutzes gleich?
(Bild: Dall-E / KI-generiert)

Ist der Datenschutz in Deutschland gefährdet? Einer Bitkom-Meldung zufolge, macht die deutsche Wirtschaft „Druck für eine Reform der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“. 79 Prozent der rund 600 befragten Unternehmen fordern die Reform auf europäischer Ebene, 71 Prozent wünschen sich pauschal eine Lockerung der Vorschriften. Die Unternehmen beklagen insbesondere, dass der aktuelle Datenschutz die Digitalisierung hemmt (77 %), zu hohen bürokratischen Aufwand verursacht (97 %) und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa gefährdet (63 %).

Doch Datenschutz ist nicht nur „Compliance“, sondern der Kernmechanismus, der Kontrolle, Unabhängigkeit und Gestaltungsfähigkeit erst möglich macht. Er ist also eine Voraussetzung und ein Werkzeug für Digitale Souveränität. Eine pauschale „Aufweichung“ der DSGVO würde die Kontrolle über Daten verringern, Vertrauen unterminieren und Europas normative Gestaltungsmacht – und damit auch die Digitale Souveränität – schwächen.

Was fordert der Bitkom?

Die vom Bitkom befragten Unternehmen wollen:

  • verständlichere Datenschutzvorgaben (85 %)
  • eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei Datenschutzvorfällen (85 %)
  • das Vorantreiben einer DS-GVO-Reform auf europäischer Ebene
  • eine Reduzierung der Dokumentationspflicht von Verarbeitungstätigkeiten (76 %)
  • die Abschaffung des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt (73 %)
  • Anpassung an KI-Zeitalter (71 %)
  • eine bessere Abstimmung von Datenschutz und anderen Regulierungen wie Gesetzen und Verordnungen (69 %)
  • die vereinfachte Nutzung pseudonymisierter Daten (63 %)
  • bessere Hilfestellung durch Datenschutzbehörden, in Form einer verpflichtenden praxisnahen Beratung (62 %)
  • mehr Rechtssicherheit bei der Interessenabwägung (61 %)
  • eine Reduzierung der Informationspflichten (60 %)
  • Datenverarbeitung ohne Einwilligung (54 %)
  • die Datenschutzaufsicht auf Bundesebene zu zentralisieren (53 %)
  • differenziertere Datenschutzanforderungen nach Unternehmensgrößen (53 %)

Aus Unternehmenssicht sind die Forderungen nachvollziehbar, denn sie „erleben eine Dauerbelastung durch den Datenschutz, der knappe Ressourcen bindet, die an anderer Stelle fehlen“, weiß Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. 97 Prozent der Befragten stufen den Aufwand als sehr hoch oder eher hoch ein, rund zwei Drittel (69 %) haben im vergangenen Jahr eine Zunahme verzeichnet.

Die Vielzahl komplexer Datenschutzvorschriften schafft aufwändige und teils bürokratische Prozesse in Unternehmen. Hier braucht es dringend Klarheit und Entlastung. Datenschutz muss verständlich und anwendbar sein.

Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung

Die EU-Kommission hat mit dem „Digitalen Omnibus“ Reformen der inzwischen seit sieben Jahren angewendeten europäischen Datenschutz-Regeln vorgeschlagen, um Alltagsprobleme im Umgang mit dem Datenschutz zu verringern. „Doch die strukturellen Hürden bleiben“, kritisiert Dehmel. „In vielen Branchen herrscht Rechtsunsicherheit, etwa bei Einwilligungen, die nicht nur dokumentiert, sondern auch rechtssicher formuliert und geprüft werden müssen. Die Vielzahl komplexer Datenschutzvorschriften schafft aufwändige und teils bürokratische Prozesse in Unternehmen. Hier braucht es dringend Klarheit und Entlastung.“ Ihrer Ansicht nach muss „Datenschutz verständlich und anwendbar sein“.

Was ist das „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“?

Ein „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ ist ein Rechtsprinzip, nach dem eine Handlung grundsätzlich verboten ist, aber durch eine spezielle Erlaubnis (Genehmigung oder Einwilligung) ausnahmsweise erlaubt werden kann. Beispiel DSGVO: Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist verboten, es sei denn, es liegt eine Einwilligung oder eine andere Rechtsgrundlage vor.

Widerspruch zur Digitalen Souveränität?

Doch widersprechen die Wünsche nicht der Digitalen Souveränität? Souveränitätsschwächend sind insbesondere die Forderungen, die eine Reduzierung der Rechte, der Kontrolle oder der Transparenz der Betroffenen zum Ziel haben. Bereits eine generelle Forderung nach Lockerung begünstigt nicht nur datengetriebene Machtkonzentration großer Plattformen, sie kann auch das Vertrauen der Bürger und Unternehmen in digitale Dienste schwächen.

Auch die Abschaffung des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt sowie die Datenverarbeitung ohne Einwilligung gehen zulasten der individuellen Kontrolle über Daten und Transparenz. Der Wunsch nach der Reduzierung der Informationspflichten mindert ebenfalls die Transparenz und damit die Rechte der Betroffenen.

Der Wunsch nach mehr Rechtssicherheit bei der Interessenabwägung könnte je nach Auslegung eine faktische Ausweitung des „berechtigten Interesses“ implizieren, was potenziell gegen die Souveränität spricht, wenn die strikten Grenzen fehlen. Gleiches gilt für die Annahme, dass der Datenschutz die KI-Entwicklung hemmt und Unternehmen aus der EU vertreibt. Denn werden die daraus abgeleiteten Forderungen ohne strikte Governance umgesetzt werden, sprechen sie gegen die Souveränität. Die Forderung, den Datenschutz an das KI-Zeitalter anzupassen, könnte eine Aufweichung von Zweckbindung und Datenminimierung nach sich ziehen. Hier wären Präzisierungen mit strenger Governance erforderlich.

Souveränitätsfördernde Weiterentwicklung

Um die Souveränität zu stärken, wäre also eine pragmatische, risikobasierte Modernisierung sinnvoll. Ansatzpunkte wären beispielsweise:

  • klarere, effizientere Durchsetzung (einheitlichere Aufsicht, schnellere Verfahren)
  • risikobasierte Entlastung für KMU ohne Rechteabbau (Standardvertragsklauseln, Vorlagen, Codes of Conduct)
  • stärkere Portabilität/Interoperabilität gegen Lock-in (Datenzugangs-APIs, Durchsetzbarkeit)
  • Privacy by Design/Default und Privacy-Enhancing-Technologien (z. B. Anonymisierung, Föderation) als Standard
  • präzisere Regeln für gemeinwohlorientierte Nutzung (Forschung, Gesundheit) mit strenger Governance statt pauschaler Ausnahmen
  • besserer Schutz bei Drittland-Transfers und Förderung starker Verschlüsselung

Fazit

Die vom Bitkom befragten Unternehmen senden ein deutliches Signal: Die DSGVO braucht eine praxistaugliche, einheitliche und KI‑fähige Weiterentwicklung, sonst bremst sie Digitalisierung und Wettbewerbsfähigkeit. Eine pauschale „Aufweichung“ der Kernprinzipien wie Zweckbindung, Datenminimierung und Betroffenenrechte wäre jedoch gegenläufig zur Digitalen Souveränität, weil sie Kontrolle, Vertrauen und Europas Gestaltungsmacht schwächt. Der Digitale Omnibus der EU-Kommission ist ein Schritt, löst aber nicht die strukturellen Hürden: Rechtsunsicherheit, Zersplitterung der Aufsicht und überbordende Bürokratie.

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Was Souveränität stärkt sind klare Leitlinien und Muster, harmonisierte/effiziente Aufsicht, Entlastung bei Dokumentation/Informationspflichten und risikobasierte Data Protection Impact Assessment (DPIA), rechtssichere Nutzung pseudonymisierter Daten und Privacy‑Enhancing-Technologien, stärkere Interoperabilität/Portabilität sowie KI‑taugliche Regeln ohne Rechteabbau. Ziel sollte ein starker Schutz bei schlanker Praxis sein, damit Europa Grundrechte wahrt und zugleich digital führungsfähig bleibt.

Über die Umfrage

Die Umfrage wurde von Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt. Dabei wurden 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland telefonisch befragt. Die Befragung fand im Zeitraum von KW 30 bis KW 35 2025 statt.

Grafische Zusammenfassung

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