Fehlerhafte Preisangaben führen nicht automatisch zur Lieferpflicht Preis-Panne bei Otto – Notebook-Schnäppchen ab 30 Euro

Redakteur: Katrin Hofmann

Mit einer Preis-Panne besonderen Ausmaßes muss sich derzeit der Versandhändler Otto herumschlagen. Vergangene Woche hatte das Unternehmen 20 verschiedene Notebooks der Marken Apple, Acer, Fujitsu, Medion, HP und Sony im Onlineshop für 29,95 beziehungsweise 49,95 Euro angeboten – und 2.565 Kunden bestellten. Doch muss Otto nun die Waren tatsächlich ausliefern? Und was passiert, wenn Ihnen einmal ähnliches Missgeschick widerfährt? Die Kanzlei Härting Rechtsanwälte aus Berlin klärt auf. Und Otto ist mittlerweile in die Kunden-Offensive gegangen.

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Ein Dateneingabe-Fehler, sprich menschliches Versagen, führt beim Versandhändler Otto derzeit zu ungeplanten Mehrausgaben. Man bedaure den Fehler außerordentlich und entschuldige sich aufrichtig bei den betroffenen 2.565 Kunden, teilte das Unternehmen Ende der vergangenen Woche mit.

Was war passiert? Otto hatte versehentlich 20 verschiedene Notebooks im Wert von bis zu run 2.000 Euro zu lediglich 29,99 Euro beziehungsweise 49,95 Euro über Otto.de und automatisiertes Suchmaschinenmarketing angeboten. Die vermeintlichen Super-Schnäppchen wurden innerhalb weniger Stunden von 2.565 Kunden geordert. Bestellt wurden 6.534 Notebooks der Marken Apple, Acer, Fujitsu, Medion, HP und Sony, bevor die falsche Preisauszeichnung berichtigt werden konnte.

Otto klebt Trostpflaster

Otto reagiert nun mit einem persönlichen Entschuldigungsschreiben und einem 100 Euro Warengutschein, den jeder Betroffene erhalten soll. Außerdem soll jeder die Chance auf ein MacBook im Wert von 1699,99 Euro der Marke Apple haben, von denen 50 Stück verlost werden: Als Trostpflaster und weil die MacBooks bei den Bestellungen „der Renner“ waren.

Ob Ottos Reaktion angemessen ist und was die Kanzlei Härting Rechtsanwälte Onlineshop-Betreibern rät, um solchen Fallen vorzubeugen, erfahren Sie auf der nächsten Seite.

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