Kanzlei DLA Piper gibt Tipps Ökologische Nachhaltigkeit und Energie-Effizienz in der Cloud garantieren
Angesichts steigender Energiepreise und Bedenken um die Endlichkeit der Energie, wird Nachhaltigkeit wichtiger. Das haben auch Cloud-Service-Provider erkannt und schreiben sich „Green Computing“ in immer größeren Buchstaben auf die Fahne. Doch wie kann dies dem Kunden bewiesen und vertraglich festgelegt werden?
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Der Energieverbrauch durch Datenzentren ist in der Vergangenheit drastisch gestiegen, die Auslagerung der IT in die Cloud kann ihn aber langfristig verringern. Denn tendenziell ist es so, dass mit wachsender Größe des Rechenzentrums dieses verhältnismäßig weniger Energie verbraucht. Denn aufgrund besserer Server-Auslastung können die gleichen Aufgaben mit vergleichsweise weniger Kapazitäten erfüllt werden. Grund hierfür ist das Konzept des so genannten „Multi-Tenancy“: Je mehr Nutzer eine Infrastruktur teilen, desto weniger Ressourcen werden benötigt. Das lässt den Schluss zu, dass größere Anbieter energie-effizientere Cloud-Services zur Verfügung stellen können.
In der Verhandlungsphase hilft es, entsprechende vertragliche Zusicherungen zu machen, um den Kunden entgegenzukommen. Arbeitet der Anbieter mit einem Unterauftragnehmer, sollten diese Regelungen ebenfalls im Hinblick auf den Unterauftragnehmer sichergestellt werden. Er sollte zudem gewisse Schwellenwerte hinsichtlich der betriebenen Kapazitäten erfüllen, um eine „Zerfaserung“ des Ressourcen-Vorteils zu vermeiden. Dies gilt insbesondere, wenn mehrere Unterauftragnehmer tätig werden.
Kapazitäten dynamisch anpassen
IT-Abteilungen neigen oft dazu, eine größere IT-Infrastruktur zu unterhalten als tatsächlich benötigt: unter anderem aus Angst vor einem Leistungsausfall. Demgegenüber liegt es naturgemäß im Interesse von Cloud-Betreibern, Kapazitäten einzusparen. Erfahrene Anbieter verfügen in diesem Bereich bereits über jahrelang erworbenes Know-how, um das Maß der erforderlichen Infrastruktur genau zu bestimmen und individuell an den Bedarf ihrer Kunden anzupassen. Letzter Punkt – die dynamische Anpassung der aufgewendeten Kapazitäten – sollte bei der Definition der vertraglichen Leistungspflichten nicht fehlen. Idealerweise beinhaltet dies auch ein Konzept zur Bedarfsvorhersage. Das bedarfsgenaue Anpassen führt zu einer optimalen Server-Auslastung.
Die derzeit in der IT-Branche wohl vorherrschende Methode der Bestimmung der Energie-Effizienz setzt die insgesamt im Rechenzentrum verbrauchte Energie ins Verhältnis zu dem Energiebedarf der Rechner an sich. Das Ergebnis ist der so genannte PUE-Wert („Power Usage Efficiency“). Je niedriger der PUE-Wert, desto effizienter arbeitet das Rechenzentrum. Moderne Cloud-Anbieter sollten einen PUE-Wert von 1,1 bis 1,3 gewährleisten. Vertraglich lässt sich der PUE-Wert am besten im Service Level Agreement abbilden. Zudem kann durch Benchmarking-Vereinbarungen sichergestellt werden, dass die Energie-Effizienz des Anbieters regelmäßig überprüft wird.
Umweltrechtliche Richtlinien
Natürlich sollten Cloud-Betreiber darüber hinaus die jeweils geltenden Industriestandards und Bestimmungen, wozu umweltrechtliche Richtlinien, wie zum Beispiel WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) und RoHS (Restriction of the use of certain hazardous substances) zählen, einhalten und vertraglich gewährleisten.
Außerdem arbeiten Industrievereinigungen und Umweltorganisationen ständig an der Weiterentwicklung von Methoden zur Messung ökologischer Effizienz. Verträge sollten auf die Erfüllung der genannten „grünen Standards“ überprüft und gegebenenfalls nachgebessert werden. So lassen sich die richtigen Weichen für mehr Energie-Effizenz stellen. □
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