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Lückenhafter Vertrag
Wie sich im Nachhinein herausstellte, war der Vertrag die eigentliche Ursache des Problems. Für den Fall einer dynamischen Entwicklung des Projekts – sich wandelnden Anforderungen und Bedingungen im Laufe der langjährigen Zusammenarbeit – waren die Regelungen zu grob getroffen. Denn die Weiterentwicklung und Individualisierung der Software waren aufwändiger als ursprünglich geplant beziehungsweise anfänglich prognostiziert.
Aus Sicht des Automobil-Zulieferers war es branchenüblich, dass sich das Anforderungsprofil im Laufe der Zusammenarbeit nach festem Schema verändert. Der Anbieter allerdings sah die Mehraufwände nicht mehr als Vertragsbestandteil an und stellte die Zusatzkosten in Rechnung. Und nicht nur das: Er verlangte auch einen Aufschlag auf seine bisherigen Tagessätze auf Grundlage der Inflation der vergangenen Jahre.
Kein Einzelfall
Nachträgliche Forderungen an Kunden sind kein Einzelfall und können ihre Berechtigung haben. Denn es ist ein Irrglaube, dass aufgrund einmalig definierter Leistungen die Zahlung an den Anbieter komplett verabschiedet sei.
Der Teufel liegt in der Dynamik von IT-Projekten, die im Vertrag nicht durch entsprechende Regelungen erfasst werden. Durch technologische und wirtschaftliche Entwicklungen ändern sich während der Durchführung eines Projektes auch dessen Anforderungen und die Erwartungen an die vereinbarten Leistungen. Derart veränderte Umstände während eines auf mehrere Jahre angelegten Projekts sind dabei für jede der Vertragsparteien von Bedeutung. Denn neben neuen Anforderungen an die IT-Hauptleistung, beispielsweise die individuelle Erstellung oder laufende Anpassung von Software, das Outsourcing oder Hosting von IT-Anwendungen, muss auch die Inflation berücksichtigt werden. Dadurch kann die Entlohnung im Verlauf eines Projekts immer mehr an Wert verlieren. Genau diese Veränderungen gilt es, bereits zu Beginn in einem IT-Vertrag zu berücksichtigen und zu regeln – nur so werden Unstimmigkeiten im Verlauf eines längeren Projektzeitraumes vermieden.
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