EU jagt sündige Online-Händler

Elektronik im Web abmahnsicher verkaufen

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GPSG, ElektroG, BattG, CE-Label

GPSG, ElektroG, BattG, CE-Label

Neben dem Fernabsatzrecht seien auch die Bestimmungen zum Handel mit elektronischen Geräten „eine Wissenschaft für sich“, so Keller weiter. „Der Absatz elektronischer Geräte unterliegt ganz eigenen Bestimmungen, die relativ weit im deutschen und europäischen Recht verstreut sind“, gibt der Anwalt zu bedenken. Beispielhaft nennt er das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), Batteriegesetz (BattG) und die Regeln zum CE-Label. Das GPSG dient der Sicherheit des Endanwenders, erklärt Keller. Aus der Norm ergebe sich zum Beispiel die Pflicht zur Lieferung einer lesbaren Bedienungsanleitung, was auch den Händler betrifft. Dies könne gerade bei Produkten aus asiatischen Ländern eine Herausforderung darstellen.

Kennzeichnungspflichten

Das ElektroG sollten Händler beachten, die Elektronik importieren, rät der Anwalt. „Sie gelten als Hersteller der Geräte und unterliegen unter anderem der Registrierungspflicht bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register sowie diversen Kennzeichnungspflichten.“ Das BattG betrifft Firmen, die Batterien und Geräte mit Batterien importieren. Die sich aus dieser Norm ergebenden „weitreichenden Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten“ sollten eingehalten werden. Viele elektronische Geräte, die in der EU abgesetzt werden, müssen zudem ein CE-Label tragen. Als Gütesiegel gilt dies aber nicht, so dass Werbung damit untersagt ist, erklärt Max-Lion Keller.

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