EU jagt sündige Online-Händler Elektronik im Web abmahnsicher verkaufen
Im Visier von Wettbewerbern, nationalen Institutionen und der EU müssen Online-Händler immer stärker auf die Compliance achten. Herausforderungen bergen die veränderliche Rechtslage sowie „teilweise recht eigenwillige“ Bestimmungen zu elektronischen Geräten, wie Rechtsanwalt Max-Lion Keller erläutert.
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Die Jagd der Europäischen Union (EU) auf Elektronik-Händler, deren Online-Shops nicht gesetzeskonform sind, geht weiter. 2009 initiierte die EU einen so genannten „Sweep“, eine von den Mitgliedsstaaten durchgeführte Untersuchung zur Durchsetzung von Recht und Gesetz. Geprüft wurde, ob IT-Internetshops dem EU-Recht entsprechen. Nachdem bei der ersten Untersuchung nur 44 Prozent der Websites den Vorgaben entsprachen, meldete die EU im vergangenen Jahr erste Erfolge. Die betroffenen Firmen waren aufgefordert worden waren, die Defizite abzustellen. Im Herbst 2010 waren 84 Prozent der Sites compliant.

„Alarmierend sollte aber sein, dass auch bei der Kontrolle noch ganze 16 Prozent der Shops gravierende Mängel aufwiesen“, meint Max-Lion Keller, Rechtsanwalt bei der IT-Recht Kanzlei. Gegen einige Händler wurden im Zuge des Sweeps zudem Sanktionen verhängt.
Herausfordernde Rechts-Dynamik
Die eigentliche Herausforderung bezüglich des Fernabsatzrechts, so Keller, liege in der Dynamik des Rechts. „Im Zeitalter der EU ändert sich die Rechtslage fast täglich. Und waren es bislang nur nationale Behörden und Abmahnsportler, die normgeplagte Webhändler jagen, so zeigt der Sweep, dass auch die EU die Jagd eröffnet hat.“ Angespornt vom „erfolgreichen Vorgehen“ ist die EU entschlossen, diese Art der Rechtsdurchsetzung fortzuführen. Für 2011 sind neue Aktionen geplant.
Welche Hürden die Bestimmungen zum Handel mit Elektronik an sich laut Max-Lion Keller bergen, erfahren Sie auf Seite zwei.
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