„Base Erosion and Profit Shifting“ Drohende Dürre für Steueroasen
Wer sich die weltweiten Finanzmärkte anschaut, entdeckt viele Gemeinsamkeiten mit der Natur auf unserem Planeten: Steuer-Erosion auf der einen Seite und Steueroasen auf der anderen.
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Einerseits gibt es auf der Welt viele Gegenden, die von Steuer-Erosion bedroht sind – übrigens verstärkt auch die EU. Auf diesen Teilen der Erde bleibt immer häufiger der erwartete Geldregen in Form von Steuereinnahmen aus, weil er stattdessen anderswo niedergeht. Und zwar bevorzugt in den Steueroasen dieser Welt, wo keine oder nur geringe Steuern gezahlt werden müssen. Hier ist von finanzieller Dürre keine Spur – im Gegenteil: Üppig sprudeln die Gewinnquellen, und das zur Freude der dort ansässigen Firmen.
Google und Amazon machen es vor
Dieses Phänomen ist seit Jahren bekannt – als „Base Erosion and Profit Shifting“, also als die Erosion der Besteuerungssubstanz und das Verschieben von Gewinnen. Vor allem global agierende Konzerne sind es, die dieses Verfahren sehr ausgeklügelt und im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten anwenden. Bekannte Namen sind beispielsweise Amazon oder Google. Diese Unternehmen unterhalten sogenannte Lizenzgesellschaften, beispielsweise in Irland. Dort unterliegen sie teilweise gar keiner oder nur einer sehr geringen Besteuerung. Die dadurch im Lizenznehmerstaat „abgesaugten“ Gewinne entgehen dann – zumindest weitestgehend – dem dortigen Fiskus.
Und so funktioniert es
Doch wie funktioniert das System genau? Im Grunde ganz einfach – mit einem geschickten Geflecht von Tochterfirmen und der unternehmensinternen Verrechnung von Leistungen. Ein Beispiel: Ein US-Unternehmen bietet seine Dienstleistungen auch in Europa an. Die Lizenzen liegen jedoch bei einer Tochterfirma auf den Bermudas, einer bekannten Steueroase. Diese vergibt nun wiederum gegen Gebühr die Lizenzen an eine irische Tochterfirma. Da in Irland für die Gewinne jedoch Quellensteuer anfallen würde, wird noch eine niederländische Tochter zwischengeschaltet. Lizenzgeschäfte innerhalb der EU sind aber von den Quellensteuern befreit. Ergebnis: Die Einkünfte aus der Lizenzvergabe kommen über diesen Umweg (fast) unversteuert auf den Bermudas an. Da die Lizenzgebühren in der Regel happig berechnet sind, machen die europäischen Tochterfirmen auch keinen oder allenfalls einen geringen steuerpflichtigen operativen Gewinn. Neben dieser geschickten Ausnutzung des weltweiten Besteuerungsgefüges tritt der Umstand, dass sich die bestehenden Regeln zur Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten als inkompatibel zu neuen Wirtschaftszweigen erweisen, zum Beispiel beim eCommerce.
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