Endstation Europäischer Gerichtshof

Der ZPÜ-Abgabenstreit aus Hersteller-Sicht

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ITB: Warum haben Sie kein Verständnis für eine volumenbezogene Abgabenhöhe?

Linardatos: Die Grenze bei vier Gigabyte macht einen immensen Unterschied bei den Abgaben, der mir zu hoch erscheint. Ich glaube auch nicht, dass die Leute auf einen Stick mit großer Speicherkapazität zwingend mehr urheberrechtlich geschütztes Material gespeichert haben als auf einer kleinen Version, denn in der Regel werden solche Datenträger nicht vollgepackt.

Aus Hersteller-Sicht sieht das Ganze außerdem so aus, dass Sie mit dem branchenüblichen, großen Preisverfall kalkulieren müssen. Und wenn sich der Preis eines Sticks im Laufe eines Jahres halbiert, die Abgabe aber sehr hoch und dabei gleich hoch bleibt, passt das nicht zusammen. Bei klaren und einfachen Regeln – wie sie bisher waren – wäre die Akzeptanz im Markt viel höher.

ITB: Dem Preisverfall könnte man aber nur dann begegnen, wenn die Abgaben nicht pro Stück anfallen, sondern nach einem Wert in Euro ...

Linardatos: Das ist richtig und wäre eine sinnvolle Alternative, die sich auch umsetzen ließe. Der Zoll könnte hierbei die Abgabenhöhe bestimmen und einfordern. In Griechenland müssen beispielsweise sechs Prozent auf die Einfuhrkosten abgegeben werden, bei einem Stick mit einem Einkaufspreis von acht Euro sind das also rund 50 Cent.

ITB: Sie haben Marktverzerrungen angesprochen, die sich dadurch ergeben, dass in benachbarten Ländern Deutschlands keine solche Abgaben anfallen. Was genau meinen Sie?

Linardatos: Naja, in den Niederlanden oder in der Schweiz werden keine Urheberrechtsabgaben auf Speichersticks und -karten erhoben. In Großbritannien beispielsweise geringere. Wenn Sie in diesen Ländern als Privatperson einkaufen – und heutzutage kann man ja problemlos beispielsweise bei Amazon UK bestellen –, dann fallen die Abgaben nur zum Teil oder nicht an, das macht die Produkte billiger, und das führt zu Marktverzerrungen.

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