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ITB: Grundlage für die von der ZPÜ angedachten Erhöhungen ist eine beim Marktforschungsunternehmen TNS in Auftrag gegebene Studie zur Nutzung von USB-Sticks und Speicherkarten während ihrer Lebensdauer. Beispielsweise kam hier heraus, dass durchschnittlich 677 Musiktitel gespeichert werden. Ist diese empirische Untersuchung aus ihrer Sicht eine gute Grundlage für die fraglichen Abgaben?
Linardatos: Da bin ich sehr skeptisch und halte solche Studien grundsätzlich für problematisch, denn jedes Lager kann immer eigene Studien in Auftrag geben und dafür sorgen, dass diese nur dann veröffentlicht werden, wenn das Ergebnis passt. Das ist auch hier der Fall: Die Industrie überlegt bereits, eine Gegenstudie in Auftrag zu geben.
ITB: Beim ZPÜ argumentiert man, dass es letzten Endes der europäische Gerichtshof war, der in Entscheidungen aus den vergangenen beiden Jahren die relativ geringe Pauschalvergütung von zehn Cent kritisierte. Nachdem eine Einigung auf neue Tarife nicht in Verhandlungen zustande kam, habe man selbst Tarife aufgestellt. Ist das für Sie ein schlüssiges Argument?
Linardatos: Aus Sicht der ZPÜ ist das sicher ein schlüssiges Argument. Aus Sicht der Industrie wurde ein Abgabesystem, mit dem man sich arrangieren konnte, durch die Verwertungsgesellschaften aufgekündigt, nachdem Neuverhandlungen gescheitert waren. Von den Problemen in den Verhandlungen haben wir ja eingangs gesprochen.
Aus meiner Sicht ist hier beispielsweise die Unterscheidung zwischen verschiedenen Kartentypen notwendig. Wenn die Abgaben so stark steigen sollen, dann sollten auch die Typen rausgenommen werden, die in der Regel nicht mit urheberrechtlich geschütztem Material in Berührung kommen. Auch eine klare Unterscheidung nach hauptsächlich privatem Gebrauch und nach – nicht vergütungsrelevantem – beruflichem oder industriellem Gebrauch wäre meines Erachtens zwingend vorzunehmen.
ITB: Wie wird es jetzt weitergehen?
Linardatos: Nachdem es in den Verhandlungen zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Hersteller-Verbänden zu keiner Einigung kam und die ZPÜ ihre Vorstellungen von den künftigen Tarifen im Bundesanzeiger veröffentlicht hat, steht als nächste Station wohl eine Schiedsstelle an. Hier schaltet sich das Marken- und Patentamt in München ein. Kommt es dabei zu keinem Einigungsvertrag, der von beiden Seiten angenommen wird, wird wohl der Gerichtsweg beschritten werden.
Ich kann mir gut vorstellen, dass hier bis zum Europäischen Gerichtshof gestritten wird. Das kann noch ein paar Jahre dauern, und erst dann wäre eine in allerletzter Instanz gültige Regelung mit rückwirkender Geltung gefunden, wenn sich nicht früher eine Einigung abzeichnet.
Lesen Sie auf der nächsten Seite mehr zu absehbaren Folgen des Abgabestreits.
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