Prozessende noch nicht abzusehen Der ehemalige Lion-Chef sieht sein Einkommen überbewertet

Redakteur: Harald Jacob

Am vierten Verhandlungstag im Prozess gegen den Lion-Gründer ging es nur um eine Frage: Wie sind seine aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse? Die hätten sich seit Prozessbeginn entscheidend verschlechtert, gibt er an. Das muss das Landgericht Koblenz nun prüfen, denn das Einkommen könnte beim Urteil eine Rolle spielen.

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Der Prozess gegen den Lion-Gründer, dem der Staatsanwalt Betrug, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung vorwirft, könnte noch etliche Verhandlungstage länger dauern. Denn statt sich mit den Anklagepunkten zu befassen, geht es derzeit erst einmal um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten. Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe würde sich beispielsweise die Höhe der Tagessätze nach dem aktuellen Einkommen bemessen.

Bereits am dritten Verhandlungstag hatten die Anwälte des Lion-Chefs vorgetragen: »Die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse unseres Mandanten hat sich in den letzten Wochen ja regelrecht überschlagen«. Gemeint war damit sicherlich, dass die Lion Electronics GmbH, bei der er als Geschäftsführer fungierte, von ihm selbst geschlossen worden war – angeblich mangels Aufträgen (IT-BUSINESS.de berichtete). Doch die Lion-Mitarbeiter, die deshalb ihre Kündigungen bekamen, konnten das nicht glauben. Sie hatten schließlich genug zu tun. Schnell kam bei ihnen der Verdacht auf, dass die Geschäfte auf eine andere Unternehmenstochter im Verbund der Deutsch-Gruppe übertragen werden sollten: auf die Netsquare Vertriebs GmbH.

Tatsächlich hat diese Firma sich in den vergangenen Tagen per Mail an ehemalige Lion-Kunden und Lieferanten gewandt (siehe Artikel vom 3. 9. 2007). In der Rhein-Zeitung schaltete Netsquare zudem eine Stellenanzeige auf der Suche nach zusätzlichen Vertrieblern.

Noch viele offene Fragen

Wenn dort die Geschäfte gut laufen, hat der Angeklagte aber keinen Vorteil, die Schließung von Lion drückt dagegen sein Einkommen. Die Netsquare Vertriebs GmbH gehört nämlich nicht ihm, sondern der Netsquare AG, und die wiederum als Aktionären nahen Verwandten. So stand es zumindest bis 3. September 2007 unter dem Punkt »Die Deutsch-Gruppe« auf der Website der Lion-Bau, die unter der selben Polcher Adresse firmiert wie die Lion Electronics GmbH. Seit kurzem ist der Überblick über das Firmengeflecht von der Website verschwunden, ein Screenshot findet sich in der Bildergalerie.

Die Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten konnte am vierten Prozesstag nicht abgeschlossen werden. Auch in der Frage der »Höchststrafenzusage« hat das Gericht sich noch nicht geäußert. Die Anwälte des Firmenchefs hatten gefordert, dass das Strafmaß auf zwei Jahre begrenzt werden solle – das würde sogar eine Bewährungsstrafe ermöglichen. Dann würde ihr Mandant sofort eine bereits schriftlich verfasste Erklärung zu den Vorwürfen abgeben. Das könnte die Beweisaufnahme möglicherweise erheblich abkürzen. Durch Anträge wie den zur Ermittlung der aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse zieht sich das Verfahren dagegen erheblich in die Länge. Fortgesetzt wird der Prozess am 24. September.

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