Mobile Security und Mindestanforderungen an eine Business Cloud Datensicherheit auf mobilen Endgeräten
Das Arbeiten auf mobilen Endgeräten ist im Geschäftsalltag bereits voll integriert. Um sensible Dokumente von unerwünschtem Zugriff zu schützen, sind gewisse Mindestanforderungen an Datensicherheit notwendig.
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Kaum ein Unternehmen setzt nicht auf mobile Devices für die Effizienzsteigerung im Unternehmen. Der uneingeschränkte Zugang zu Firmendaten setzt voraus, dass dies in einer abgesicherten Umgebung passiert.
Der Zugriff auf Firmendaten ist oft auch außerhalb des Firmengebäudes notwendig. Via Laptop, Tablet, oder mit einem Mobiltelefon und in Verbindung mit Cloud Services ist dies prinzipiell ohne großen Aufwand realisierbar. Doch befinden sich Mitarbeiter mit mobilen Endgeräten nicht mehr in der gesicherten Arbeitsumgebung des Unternehmens, sind stärkere Sicherheitsvorkehrungen vonnöten, um sensible Firmendaten zu schützen.
Wichtig: Richtige Wahl des Cloud-Anbieters
Grundsätzlich müssen sowohl der mobile Datenverkehr als auch die Datenspeicherung in der Cloud sowie die Zugänge zu diesen Daten abgesichert sein. Schon aus Selbstschutz sind Arbeitgeber dazu angehalten, die entsprechenden Rahmenbedingungen für den sicheren Austausch von geschäftsrelevanten Daten zu gewährleisten. Dies fängt bei der Wahl des seriösen Cloud-Anbieters an. Eine Business Cloud für den Mittelstand sorgt sich nicht nur um die sichere Datenhaltung. Sie lässt sich auch ohne großen Aufwand in bestehende IT-Umgebungen und Sicherheitssysteme integrieren, garantiert eine Datenspeicherung in Europa und bietet höchste Sicherheitslevels bei der Authentifizierung und in den Rechenzentren. Mit benutzerfreundlichen Apps und Zusatztools zur Nachvollziehbarkeit von Daten bietet eine europäische Business Cloud einen wichtigen Beitrag für die Effizienzsteigerung in Unternehmen.
Essentiell: Rechtliche Absicherung
Auch rechtlich gesehen darf eine Absicherung nicht fehlen, welche durch landeseigene Datenschutzrichtlinien und -gesetze gewährleistet sein muss. Bei einer Datenspeicherung in amerikanischen Clouds sollten sich Unternehmen bewusst sein, dass auch US-Datenschutzrichtlinien gelten, die europäischen Ansprüchen nicht genügen. Amerika behält sich das Recht vor, auf die in den Clouds bei Apple, Google, Amazon & Co gespeicherte Daten zuzugreifen.
Die strengen – für Unternehmen positiven – europäischen Datenschutzgesetze kommen nur bei Speicherung in Rechenzentren in Europa zur Anwendung. Noch individueller auf die Anwenderbedürfnisse zugeschnitten sind Clouds, die eine individuelle Wahl des Speicherorts zulassen – so bietet beispielsweise die Fabasoft Cloud die Möglichkeit, Daten physisch in Hochsicherheits-Rechenzentren in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu speichern. Dementsprechend greifen auch die strengen Datenschutzrichtlinien des jeweiligen Landes.
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