Safe Harbor-Folgen Datenschutz-Verfahren gegen Hamburger Unternehmen

Redakteur: Margrit Lingner

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat gegen drei Hamburger Unternehmen ein Bußgeldverfahren eröffnet. Sie sollen von der nun ungültigen Safe Harbor-Entscheidung Gebrauch gemacht haben.

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Der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Johannes Caspar hat gegen drei hanseatische Unternehmen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Johannes Caspar hat gegen drei hanseatische Unternehmen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
(Bild: HmbBfDI / Thomas Krenz)

Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburger Datenschutzbeauftragte soll gegen drei Unternehmen der Hansestadt ein Bußgeldverfahren eröffnet haben, weil diese offenbar weiterhin das im Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippte Safe Harbor-Abkommen als Rechtsgrundlage für die Übertragung personenbezogener Daten in die USA nutzen.

Laut Caspars Sprecher soll es sich hierbei um deutsche Töchter von US-Unternehmen handeln. Der Informationsmanagement-Dienstleister Iron Mountain – ebenfalls eine US-Tochter mit Sitz in Hamburg – weist daraufhin, dass sich Unternehmen seit 1. Februar 2016 in einer rechtlichen Grauzone befinden. Die Iron Mountain Deutschland GmbH ist nicht von Caspars aktuellem Verfahren betroffen.

„Seit Ende der Übergangsfrist herrscht ein rechtliches Vakuum. Die EU-Kommission arbeitet zwar mit Hochdruck an einem neuen rechtlichen Rahmen, aber die europäischen Unternehmen brauchen jetzt Rechtssicherheit.“, sagt Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH.

Im Oktober 2015 erklärte der Europäische Gerichtshof das 15 Jahre alte Safe Harbor-Abkommen für ungültig. Daraufhin hatten die Datenschutzbehörden der EU-Staaten den europäischen Firmen eine Übergangsfrist gesetzt, was Unternehmen ermöglichte, bedenkenlos auf Rechtsinstrumente wie die EU-Standardvertragsklauseln zur Datenübermittlung in die USA zurück zu greifen. Diese Frist ist am 31. Januar 2016 abgelaufen. Seitdem herrscht Unklarheit. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) etwa fordert eine Verlängerung der Übergangsfrist.

„Wir nehmen das Thema Datenschutz seit Jahren sehr ernst. Die von uns archivierten Akten werden innerhalb der bundesdeutschen Grenze aufbewahrt. Ebenso werden die DMS-Daten – also alles, was von uns gescannt wird – innerhalb des Europäischen Binnenmarkts gespeichert. Auf die Aufkündigung von Safe Harbor haben wir sofort reagiert, in dem wir unverzüglich auf die EU-Standardklauseln umgestellt haben, um so weiterhin ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten, auch wenn in der Regel keine personenbezogenen Daten außerhalb der EU verarbeitet werden.“, erklärt Börgmann.

Am 9. März 2016 informiert Iron Mountain in einem Online-Seminar zu der Frage „Was bedeutet das Safe Harbor-Urteil für die Sicherheit Ihrer Informationen?“. Die einstündige Online-Veranstaltung ist für alle Teilnehmer kostenlos. Die Referenten Hans-Günter Börgmann (Geschäftsführer) und Manuela Sube (Datenschutzbeauftragte) der Iron Mountain Deutschland GmbH erklären in dem Webinar, wie Unternehmen ihre Daten nach Aufkündigung von Safe Harbor sichern können und welche aktuellen Entwicklungen es zu dieser Thematik gibt.

Interessierte können sich über folgendem Link zum Webinar anmelden: Iron Mountain-Webinar

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