Tipps von ITscope zu den Urheberrechtsabgaben Das bedeuten die Urheberrechtsabgaben für den Channel

Autor Heidi Schuster

Am 3. Juli 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Hersteller nachträglich Urheberrechtsabgaben für bereits verkaufte PCs und Drucker nachzahlen müssen. Was das für den IT-Channel bedeutet, hat ITscope zusammengetragen.

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Die Urheberrechtsabgaben müssen bei kopierfähigen Geräten wie Scanner, Drucker, Kopierer, Brenner, Smartphones, MP3-Player, Tablets und Computer sowie bei Speicherkarten, Festplatten und USB-Sticks geleistet werden.
Die Urheberrechtsabgaben müssen bei kopierfähigen Geräten wie Scanner, Drucker, Kopierer, Brenner, Smartphones, MP3-Player, Tablets und Computer sowie bei Speicherkarten, Festplatten und USB-Sticks geleistet werden.
(© Fenton - Fotolia.com)

Der BGH hat festgelegt, dass Hersteller auf zwischen 2001 und 2007 verkauften Druckern und PCs nachträglich eine Urheberrechtsabgabe zahlen müssen.

Das Urteil bringt aber laut ITscope nicht die gewünschte Entlastung. Im Gegenteil: Die meisten Tarife werden von vielen im ITK-Channel immer noch als zu hoch bewertet. So fallen für vier Gigabyte große Digitalkamera-Speicherkarten 1,95 Euro Urheberrechtsabgabe an. Experten fragen sich, ob das noch zeitgemäß ist.

Vor allem für Fachhändler ist die Situation aufgrund sich ändernder Preise und der schwierigen rechtlichen Lage komplex. „Es wird für Reseller immer wichtiger, genau darüber Buch zu führen und nachweisen zu können, wo und bei wem sie einkaufen. Wir haben entsprechend unseren Dienst mit Funktionen ausgestattet, der Fachhändler beim Umgang mit dem Thema unterstützt“, so Benjamin Mund, Geschäftsführer der Handelsplattform ITscope.

Aber welche Produkte sind überhaupt von der Urheberrechtsabgabe betroffen, warum fällt sie an und welche Gefahren entstehen speziell für Fachhändler?

ITscope sprach mit Experten vom Bitkom und der IT-Distribution. Details dazu sowie Tipps finden Sie auf den nächsten Seiten.

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