Neues Leiharbeitsgesetz Bitkom: AÜG bremst Digitalisierung aus

Autor Heidi Schuster

Laut dem Bitkom werden mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wichtige IT-Projekte ausgebremst. Auch der Zugang der Unternehmen zu IT-Spezialisten wird unnötig erschwert.

Anbieter zum Thema

Der Bitkom fordert, die Digitalwirtschaft grundsätzlich von den Einschränkungen der Arbeitnehmerüberlassung auszunehmen.
Der Bitkom fordert, die Digitalwirtschaft grundsätzlich von den Einschränkungen der Arbeitnehmerüberlassung auszunehmen.
(Bild: Pixabay)

Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Überlassung von Arbeitnehmern (Zeitarbeiter und Leiharbeiter), soweit sie im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit stattfindet. Das Bundeskabinett hat Mitte 2016 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der unlautere Praktiken in der Zeitarbeit erschweren soll. Die Änderungen treten am 1. April 2017 in Kraft.

Die Neuregelung sieht vor, Arbeitnehmerüberlassungen im Regelfall auf maximal 18 Monate zu beschränken. Ein längerer Einsatz kann in Tarifverträgen geregelt werden, sofern die zuständige Gewerkschaft zustimmt.

Ausgebremste Digitalbranche

Jetzt warnt der Digitalverband Bitkom angesichts der geplanten Einschränkungen bei der Arbeitnehmerüberlassung. „Es ist richtig, dass die Bundesregierung gegen prekäre Arbeitsverhältnisse vorgeht“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die Reform hätte sich allerdings auf Problembranchen mit Lohn-Dumping beschränken müssen. IT-Unternehmen gehören definitiv nicht dazu. Die Gesetzesverschärfungen bringen für die Digitalbranche, ihre Kunden und ihre Mitarbeiter ausschließlich Nachteile.“

Dieses Problem hat dem Bitkom zufolge auch die Politik erkannt, aber ohne daraus rechtssichere Konsequenzen zu ziehen. So heißt es in der Gesetzesbegründung zwar nun, die unternehmerische Tätigkeit von Beratungsunternehmen – speziell auch der IT-Branche – dürfe nicht eingeschränkt werden, rechtsverbindlichen Charakter hat dies allerdings nicht, wie Rohleder kritisiert. „Nun werden wieder Gerichte entscheiden müssen, was erlaubt ist und was nicht. Statt klarer Regeln bringt das Gesetz für die Unternehmen erneut eine große Rechtsunsicherheit.“

Der Bitkom fordert, die Digitalwirtschaft grundsätzlich von den Einschränkungen der Arbeitnehmerüberlassung auszunehmen. „Die Digitalwirtschaft bietet gut bezahlte Arbeit für hoch qualifizierte Spezialisten“, sagt Rohleder. „Zudem laufen viele IT-Projekte länger als 18 Monate. Wenn das Personal vor Ablauf eines Projekts ausgetauscht werden muss, bedeutet das mehr Bürokratie, steigende Kosten und langwierigere Projekte. Das erschwert die digitale Transformation der deutschen Wirtschaft.“

Fachkräftemangel

Zudem warnt der Bitkom vor einer weiteren verschärfung des Fachkräftemangels. „Durch die strikteren Regelungen müssten die Unternehmen mehr eigenes Personal vorhalten, das auf dem Arbeitsmarkt aber gar nicht zur Verfügung steht“, so Rohleder.

(ID:44403466)