Definition Was ist das Cyberresilienzgesetz?

Von Barbara Miletic

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Das Cyberresilienzgesetz ist ein von der EU-Kommission angestoßenes Projekt, das alle Geräte mit digitalen Elementen sicherer vor Angriffen machen soll. Eingeführt wird das Konzept „Security by Design“, das zum Beispiel eine Update-Pflicht vorsieht.

Grundlagenwissen zum IT-Business(Bild:  © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)
Grundlagenwissen zum IT-Business
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Das Cyberresilienzgesetz (beziehungsweise „Cyber Resilience Act“) ist eine von der EU-Kommission eingebrachte rechtliche Neuregelung darüber, wie Hersteller von „Geräten mit digitalen Elementen“ diese künftig absichern müssen. Sie werden dazu verpflichtet, das Konzept „Security by Design“ umzusetzen. Dies bedeutet, sie müssen beispielsweise über den gesamten Lebenszyklus Ihres Produkts Sicherheitsupdates anbieten, mindestens aber fünf Jahre. Betroffen von der Neuregelung sind alle Geräte im privaten wie im professionellen Bereich, die innerhalb der EU angeboten werden sollen. Unionsweit soll das Cyberresilienzgesetz spätestens am 1. Januar 2025 in Kraft sein.

Diese weiteren Maßnahmen sieht das Cyberresilienzgesetz vor

Neben der Update-Pflicht sieht das Cyberresilienzgesetz ebenfalls diese Maßnahmen vor:

  • 1. Schwachstellen-Management
  • 2. Verpflichtung der Hersteller zur Meldung bekannter Schwachstellen (EU-weit schon ab dem 1. Januar 2024 in Kraft)
  • 3. Einführung einfacher und klar verständlicher Beschreibungen für Nutzer, um ein Gerät möglichst sicher zu betreiben
  • 4. Sicherheit als verpflichtender Teil schon des Planungsstadiums neuer Produkte
  • 5. strenge Vorschriften zur Marktüberwachung und Durchsetzung der Update-Pflicht

Eine nennenswerte Ausnahme

Das Cyberresilienzgesetz gilt ausschließlich für Produkte, die eine Mischung aus Hard- und Software bilden, und sich vernetzen lassen. Dadurch entsteht eine nennenswerte Ausnahme: Software as a Service. Wird eine Anwendung ausschließlich über das Netz als Dienstleistung angeboten, wird sie von der Neuregelung nicht erfasst. Für sie gelten weiterhin die bestehenden Vorschriften wie zum Beispiel die NIS-2-Richtlinie der EU.

Umgang mit nichtkonformen Produkten

Genügen Produkte nicht den Vorschriften des Gesetzes, können die Aufsichtsbehörden die verantwortlichen Marktteilnehmer dazu auffordern, diesen Mangel abzustellen. Erfolgt dies nicht, verhängen die zuständigen Ämter der Nationalstaaten Bußgelder. Deren Obergrenzen werden zuvor EU-weit festgesetzt.

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