Definition Was ist das Bundeskartellamt?

Von andi_dd 2 min Lesedauer

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Seit 1958 überwacht das Bundeskartellamt als Bundesbehörde das Kartellverbot. Die Institution garantiert auch darüber hinaus, dass faire Marktbedingungen herrschen. Die zunehmende Digitalisierung stellt die Behörde vor neue Herausforderungen.

Grundlagenwissen zum IT-Business(Bild:  © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)
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Das in Bonn angesiedelte Bundeskartellamt fungiert als Hüterin der marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung: Die Behörde achtet darauf, dass sämtliche Marktakteure unter gerechten Bedingungen miteinander konkurrieren. Mit ihren rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten verhindert sie zum Beispiel die Kartellbildung und schützt damit Verbraucher sowie Wettbewerber vor wirtschaftlichen Nachteilen. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bildet eine wichtige gesetzliche Grundlage ihres Handelns. Zudem spielt das EU-Wettbewerbsrecht eine wachsende Rolle.

Aufgaben des Bundeskartellamts

Die eigenständig arbeitende Bundesbehörde kümmert sich um drei Säulen des Wettbewerbs- und Kartellrechts:

  • Überwachung des Kartellverbots
  • Fusionskontrolle
  • Missbrauchsaufsicht

Beim Kartellverbot geht es darum, dass sich Unternehmen weder horizontal noch vertikal absprechen. Ein typischer Verstoß gegen das Kartellverbot sind Preisabsprachen. Das horizontale Kartellverbot bezieht sich auf Firmen derselben Ebene, zum Beispiel auf Autohersteller. Das vertikale Kartellverbot soll Absprachen zwischen Akteuren verschiedener Ebenen wie Autoherstellern und Autohändlern verhindern.

Im Bereich der Fusionskontrolle prüft das Kartellamt, ob Aufkäufe oder Zusammenschlüsse zu einer marktbeherrschenden Stellung und damit zu einer wettbewerbsschädlichen Situation führen. Ein wichtiges Kriterium ist der potenzielle Marktanteil nach einer Fusion. Diese Kontrolle erfolgt vor dem Vollzug des Firmenkaufs oder der Fusion.

Die Missbrauchsaufsicht ist ein weiteres bedeutendes Feld: Hier kontrolliert die Behörde, ob Unternehmen eine dominante Stellung zum Nachteil anderer ausnutzen.

Rechtliche Möglichkeiten des Bundeskartellamts

Das Kartellamt verfügt über diverse Sanktionsoptionen. Eine Fusion kann sie zum Beispiel im Vorfeld untersagen, diese Methode nennt sich Vollzugsverbot. Darüber hinaus kann die Behörde bei Verstößen gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht Bußgelder verhängen. In einigen Fällen wie bei der Missbrauchsaufsicht leitet das Bundeskartellamt verwaltungsrechtliche Verfahren ein – bis zu einer endgültigen Entscheidung vergehen meist mehrere Jahre.

Bundeskartellamt und digitale Wirtschaft

Die Digitalisierung führt zu enormen wirtschaftlichen Umwälzungen. In den letzten Jahren haben sich im Internetbereich vielfältige Global Player etabliert. Unternehmen wie Facebook, Google und Amazon verfügen über eine riesige Marktmacht. Es liegt auf der Hand, dass das Bundeskartellamt verstärkt eingreift. Drei Beispiele verdeutlichen dies:

  • 1. Seit 2013 ging die Behörde gegen Hotelbuchungsportale und deren Bestpreis-Klausel vor. Diese Klausel verpflichtete Anbieter, ihre Unterkünfte auf dem jeweiligen Portal zum niedrigsten Preis zu offerieren. Das Kartellamt sah darin den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
  • 2. Ebenfalls seit 2013 nahm das Kartellamt aus ähnlichen Gründen Amazon ins Visier. Auch hier ging es um die Klausel, dass Händler ihre Ware nirgendwo anders billiger anbieten durften.
  • 3. Ab 2016 engagierte sich das Bundeskartellamt gegen Facebook. Es kritisierte unter anderem die Nutzungsbedingungen und die dort enthaltenen Regelungen zur Verarbeitung von Nutzerdaten.

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