Update: Verkaufsverbot ist aufgehoben Verkaufsverbot für Lenovo-Geräte mit Mobilfunk

Von Klaus Länger 2 min Lesedauer

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Eine erfolgreiche Patentklage des Technologieunternehmens Interdigital gegen Lenovo vor dem Landgericht München I führt zu einem Verkaufsverbot für alle Produkte mit Mobilfunktechnik einschließlich aller Motorola-Smartphones. Lenovo geht in Berufung.

Wegen des Patentstreits mit Interdigital über Patente rund um die 4G- und 5G-Technik dürfen alle mobilfunkfähigen Lenovo-Geräte derzeit nicht verkauft werden. Das betrifft auch alle Motorola-Smartphones.(Bild:  Lenovo)
Wegen des Patentstreits mit Interdigital über Patente rund um die 4G- und 5G-Technik dürfen alle mobilfunkfähigen Lenovo-Geräte derzeit nicht verkauft werden. Das betrifft auch alle Motorola-Smartphones.
(Bild: Lenovo)

Alle Motorola-Smartphones sowie alle Lenovo-Rechner mit Mobilfunkeinheit verschwinden erst einmal vom deutschen Markt. Das US-Unternehmen Interdigital (IDC), das zu den wichtigen Inhabern von Mobilfunkpatenten gehört, hat am 2. Mai 2024 in einem Rechtsstreit gegen Lenovo vor dem Landgericht München I einen Erfolg gegen Lenovo erzielt. Das Gericht hat geurteilt, dass Patente von Interdigital rund um die 4G- und 5G-Technologie ohne Erlaubnis nutze, obwohl sie nach anerkannten FRAND-Grundsätzen angeboten wurden. Eine einstweilige Verfügung führt nun zu dem Verkaufsverbot aller Lenovo- und Motorola-Produkte mit WWAN-Modul. Diese Entscheidung fiel in erster Instanz und kann angefochten werden.

Lenovo geht in Berufung

Das macht Lenovo auch und geht in Berufung. Der Hersteller erklärt nun dazu, dass er die Entscheidung des Gerichts respektiert, ihr aber nicht folgt, da er der Ansicht ist, dass „IDC gegen seine eigenen rechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat, seine Technologie zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden (FRAND) Bedingungen entweder an Lenovo oder unsere Zulieferer zu lizenzieren.“ Zudem betont Lenovo, dass man man selbst als globaler Technologieführer grundsätzlich „den Aufwand und die Investitionen respektiere, die Innovationen vorantreiben und sowohl Lizenzgeber als auch williger Lizenznehmer geistigen Eigentums“ sei. Aber gleichzeitig werde man „für Transparenz in Lizenzverhandlungen kämpfen und gegen Unternehmen vorgehen, die überhöhte Gebühren für ihre Patentportfolios verlangen“. Daher freue man sich auf das Berufungsverfahren.

Interdigital und Lenovo haben sich in Großbritannien schon öfter wegen Patentstreitigkeiten vor den Schranken des Gerichts getroffen – mit unterschiedlichem Ausgang.

Update: Mobilfunk-Verkaufsverbot ist aufgehoben

Lenovo und Interdigital haben laut einer Pressemeldung von Interdigital vereinbart, ein ein Schiedsverfahren durchzuführen, im dem die Bedingungen für eine Lizenz festgelegt werden, unter denen Lenovo die Patente von Interdigital nutzen kann. Beide Firmen haben im Zuge dessen vereinbart, alle Rechtsstreitigkeiten zu beenden oder einzustellen. Das Verkaufsverbot für Motorola-Smartphones und auch für Lenovo-Notebooks mit WWAN-Modul ist damit 9. Oktober aufgehoben.

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